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in meiner wohnung ist ein schaden aufgetreten in der höhe x(beschädigung der dielung).
die regulierung ist soweit klar und der schaden wurde von der versicherung anerkannt.
folgendes problem besteht jetzt,die versicherung will mir jetzt eine firma aufs auge drücken die den schaden beheben soll.
muss ich dies annehmen oder kann es auch die firma meines vertrauens sein?
zweites problem könnte dadurch entstehen das mein vermieter mir vorschreiben kann welche firma ich nehmen muss,da die wbg.genau buch führt wie oft die dielungen in ihren objekten abgezogen(geschliffen)wurden.
der zweck ist jener das die dielen nicht zu dünn werden und brechen nach öfteren schleifen.
bin ich damit den versicherungsanspruch los?
ps.:da es sich ja hier nicht um eine rechtsberatung handelt habe ich es mal in der ich form geschrieben,sollte dies falsch sein bitte anmerkung schreiben dann formuliere ich um.
mit freundlichen grüssen
david
man muß den vorschlag der versicherung nicht annehmen, man kann beauftragen wen man will,
aber, die versicherung wird wohl nur in höhe der kosten zahlen, die die von ihr vorgeschlagene firma veranschlagt.
es sei denn, die vom mieter oder der wbg beauftragte firma ist noch günstiger. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Um einen Mietsachschaden, also Privathaftpflicht, oder um einen Gebäudeschaden, weil ein fest verlegter Dielenboden Gebäudebestandteil ist?
es geht über privathaftplicht des verursachers die den schaden übernimmt,frage war nur ob ich die firma der versicherung nehmen muss wegen den vorschriften der wbg der firmenwahl.
wenn ich mich jetzt nach der wbg richte und die firma nehme verliere ich dann den versicherungsanspruch?
aber ich denke talla hat diese frage ausreichend beantwortet,sollte jemand einen fehler entdecken in der antwort bitte richtigstellen,ansonsten ist meine frage beantwortet und ich bedanke mich ganz herzlich bei euch für die antworten und euer interesse.
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