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Haftpflicht-Versicherung bei Wasserschaden
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 02.09.06, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

welchen restlichen schaden?
_________________
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Scavenger
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Anmeldungsdatum: 21.08.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 02.09.06, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

er hat "vorsorglich" Alles, was angefallen ist und noch wird, auf die Rechnung geschrieben.

Die Versicherung übernimmt z.B. die Trocknung inkl. Strom, Mietminderung , Renovierung der Wände und Austausch der Bodenbeläge.

Nicht übernehmen wollen sie die Kosten für ein Hotel, Fahrtkosten zw. Hotel und Whg., div. Gutachten, Wäschereinigung.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 02.09.06, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nicht übernehmen wollen sie die Kosten für ein Hotel, Fahrtkosten zw. Hotel und Whg., div. Gutachten, Wäschereinigung.


und wen betreffen diese kosten? den sohn? den vermieter? die nachbarn...?

und: mit welcher begründung werden diese kosten nicht übernommen?
_________________
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Mike R.
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 242
Wohnort: Raum Bodensee

BeitragVerfasst am: 02.09.06, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Um es kurz zusammen zu fassen:

die PHV wird den Schaden Dritter weitestgehend, unter Beachtung des Zeitwertes, (sofern leistungspflichtig) ersetzen. Damit diese auch prüfen kann, in wie weit hier die Gebäudeversicherung involviert ist (nicht bestimmungsgemäßes Austreten von Wasser) sollte die dortige Vsnr. mit angegeben werden.

Die Schäden am Hausrat der (Dritte) geschädigten Parteien sollte weiter an die jeweilige hausratversicherung der einzelnen Parteien weiter gegeben werden. Hier wieder unter Angabe der PH-Versicherung. Die Versicherungen klären dann untereinander ab was wer zu zahlen hat. Wer keine hat bleibt auf dem Zeitwertersatz des beschädigten teiles sitzen.

Die Schäden am Hausrat des "Schädigers" wird dessen HausratVS übernehmen, Sollte diese auf den Vater laufen bitte prüfen ob im Rahmen der Aussenversicherung Kinder in der Ausbildung mit versichert sind.
_________________
Kind regards

Mike R.
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Scavenger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.08.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 02.09.06, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
und wen betreffen diese kosten? den sohn? den vermieter? die nachbarn...?
Die Nachbarn

talla hat folgendes geschrieben::
und: mit welcher begründung werden diese kosten nicht übernommen?
Es sei zumutbar gewesen, weiterhin in der Wohnung zu bleiben.

Mike R. hat folgendes geschrieben::
Damit diese auch prüfen kann, in wie weit hier die Gebäudeversicherung involviert ist (nicht bestimmungsgemäßes Austreten von Wasser) sollte die dortige Vsnr. mit angegeben werden.
Ist gemacht worden.


Es geht ja nicht nur um Schäden am Hausrat, sondern um "einfach so" verursachte Kosten, die der Vermieter der Nachbarwohnung der WEG jetzt in Rechnung stellt.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 07:01    Titel: Antworten mit Zitat

die PHV reguliert berechtigte anprüche und wehrt unberechtigte ansprüche ab.

alle ansprüche die kommen, an die PHV weiterleiten, die kümmern sich darum.
_________________
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Scavenger
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Anmeldungsdatum: 21.08.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
die PHV reguliert berechtigte anprüche und wehrt unberechtigte ansprüche ab.

alle ansprüche die kommen, an die PHV weiterleiten, die kümmern sich darum.
Die Sache mit der PHV des Mieters (Sohn) ist klar.


Jetzt geht es aber um die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft), diese hat doch keinen Schaden verursacht, oder? Für was ist sie dann haftbar?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

ja, eben, die eigentümergemeinschaft hat keinen schaden verursacht, also sind die auch nicht haftbar zu machen.

wer will denn jetzt was von der WEG?
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Scavenger
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Anmeldungsdatum: 21.08.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Scavenger hat folgendes geschrieben::
ok, angenommen die PHV zahlt einen Teil der entstandenen Kosten, kann der Eignetümer der Nachbarwohnung dann
den restlichen Schaden von der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) einfordern?
Der Rechtsanwalt des Vermieters der Nachbarwohnung hat alle ihm (Vermieter) entstandenen Kosten der WEG in Rechnung gestellt.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Scavenger hat folgendes geschrieben::
Der Rechtsanwalt des Vermieters der Nachbarwohnung hat alle ihm (Vermieter) entstandenen Kosten der WEG in Rechnung gestellt.


Da würde mich jetzt aber doch mal interessieren, auf welche Rechtsgrundlage der Eigentümer der Nachbarwohnung (bzw. dessen Rechtsanwalt) denn seinen Anspruch gegen die WEG stützt Geschockt
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Mike R.
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 242
Wohnort: Raum Bodensee

BeitragVerfasst am: 05.09.06, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

@Scavenger @tallia
Vergesst die PHV, sofern der "Schädiger" Sohn des Geschädigten und über dessen Versicherung mitversichert ist. Die PHV wird eine Leistung ablehnen soweit es den Schaden des Vorgenannten betrifft. Ausschließlich Dritte werden innerhalb ihres Schadens zum Zeitwert entschädigt.

IMHO In diesem Falle ist eine "Sammelschadenmeldung" nötig.
Der Schaden, der Dritten durch den Schädiger (sofern zumindest fahrlässig gehandelt wurde, bzw. nachweisbar ist) wird über die PHV zum Zeitwert ersetzt. Hier werden die Leistungen der Gebäudeversicherung angerechnet (Nummer und Unternehmen mit hochgeben, in vielen Gebäude-, Leitungswasserversicherungen ist die Klausel "nicht bestimmungsgemäß ausgetretenes Wasser" mitversichert, die hier ziehen dürfte)
Da die PHV nur den Zeitwert ersetzen wird - sofern solcher noch vorhanden - sollte zeitgleich eine Meldung an die Hausratversicherung erfolgen, die zum Neuwert leisten wird.
Der Schaden des Vermieters des Schädigers wird ausschließlich über die Gebäude (sofern) oder soweit es den Hausrat betrifft über diese abgegolten. (Wenn nur der Vater eine solche besitzt im Vertrag prüfen ob im Rahmen der Aussenversicherung Mobiliar der Kinder ausserhalb der Wohnung mitversichert ist.)
_________________
Kind regards

Mike R.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.09.06, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

manchmal lohnt es sich, nen thread ganz zu lesen Winken

die ideen mit der mitversicherung des sohnes und mit der gebäudeversicherung hatten wir schon am anfang des threads.

hier geht es jetzt noch um die schäden des nachbarn...
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Mike R.
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 242
Wohnort: Raum Bodensee

BeitragVerfasst am: 06.09.06, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
manchmal lohnt es sich, nen thread ganz zu lesen Winken


Danke für den Hinweis, talia javascript:emoticon('Smilie') dies geschah jedoch...

talla hat folgendes geschrieben::
hier geht es jetzt noch um die schäden des nachbarn...


Und mir ging es um eine Zusammenfassung um den Gesamtschaden zu behandeln und soweit als möglich auszugleichen. Sofern die entsprechenden (PHV, VGV) Absicherungen vorhanden sind, dürfte also der effektive Schaden nach vorgenanntem Vorgehen erledigt sein. (Ausnahme, der Schaden des Vermieters, nachdem er "ihn sich selber zufügte") Die Differenz zwischen Zeitwert - Leistung PHV/VGV - und Neuwert - Leistung Hausrat - (bei Fehlen letzterer) wurde zumindest in der Vergangenheit m. W. nicht als Schaden anerkannt.

Umd meinen letzten Beitrag weiter zu spinnen: Wenn also der Schaden erledigt ist, wo ist dann die Grundlage für eine Klage gegen die WEG? Diese würde sich m.E. nur dann ergeben, wenn die WEG schuldhaft oder fahrlässig an der Entstehung des Schadens beteiligt wäre. Dieses lässt sich für mich aus dem vorliegenden thread aber nicht erkennen. Auch nicht, wie eine (Mit-)Verantwortung am Schaden des Vermieters zustande kommt. Da wäre es vielleicht mal interesssant wie der RA des VM seine Forderung begründet, wie Moglil schon anfragte.

Momentan habe ich gem. vorl. Info eher den Eindruck (RA: man kanns ja mal versuchen...)
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Kind regards

Mike R.
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Mike R.
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 242
Wohnort: Raum Bodensee

BeitragVerfasst am: 06.09.06, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
manchmal lohnt es sich, nen thread ganz zu lesen Winken


Danke für den Hinweis, talia ('Smilie') dies geschah jedoch...

talla hat folgendes geschrieben::
hier geht es jetzt noch um die schäden des nachbarn...


Und mir ging es um eine Zusammenfassung um den Gesamtschaden zu behandeln und soweit als möglich auszugleichen. Sofern die entsprechenden (PHV, VGV) Absicherungen vorhanden sind, dürfte also der effektive Schaden nach vorgenanntem Vorgehen erledigt sein. (Ausnahme, der Schaden des Vermieters, nachdem er "ihn sich selber zufügte") Die Differenz zwischen Zeitwert - Leistung PHV/VGV - und Neuwert - Leistung Hausrat - (bei Fehlen letzterer) wurde zumindest in der Vergangenheit von Gerichten m. W. nicht als Schaden anerkannt.

Umd meinen letzten Beitrag weiter zu spinnen: Wenn also der Schaden erledigt ist, wo ist dann die Grundlage für eine Klage gegen die WEG? Diese würde sich m.E. nur dann ergeben, wenn die WEG schuldhaft oder fahrlässig an der Entstehung des Schadens beteiligt wäre. Dieses lässt sich für mich aus dem vorliegenden thread aber nicht erkennen. Auch nicht, wie eine (Mit-)Verantwortung am Schaden des Vermieters zustande kommt. Da wäre es vielleicht mal interesssant wie der RA des VM seine Forderung begründet, wie Mogli schon anfragte.

Momentan habe ich gem. vorl. Info eher den Eindruck (RA: man kanns ja mal versuchen...) Sehr glücklich
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Kind regards

Mike R.
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Scavenger
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Anmeldungsdatum: 21.08.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

Mike R. hat folgendes geschrieben::
Umd meinen letzten Beitrag weiter zu spinnen: Wenn also der Schaden erledigt ist, wo ist dann die Grundlage für eine Klage gegen die WEG? Diese würde sich m.E. nur dann ergeben, wenn die WEG schuldhaft oder fahrlässig an der Entstehung des Schadens beteiligt wäre. Dieses lässt sich für mich aus dem vorliegenden thread aber nicht erkennen. Auch nicht, wie eine (Mit-)Verantwortung am Schaden des Vermieters zustande kommt. Da wäre es vielleicht mal interesssant wie der RA des VM seine Forderung begründet, wie Mogli schon anfragte.
Er hat sie bisher nicht begründet. Er schreibt einfach "Ich stelle der WEG in Rechnung: ... bla bla".

Mike R. hat folgendes geschrieben::
Momentan habe ich gem. vorl. Info eher den Eindruck (RA: man kanns ja mal versuchen...) Sehr glücklich
Dieser Verdacht drängt sich mir auch auf. Vorallem, weil es einige für einen Wasserschaden "unkonventionelle" Posten gibt, welche die Verischerungen bisher abgeleht haben.
Als Beispiele seien genannt: Hotelkosten, Fahrtkosten zw. Hotel und Wohnung 2x täglich, Flugkosten (da 2 Monate später ein Urlaub nicht angetreten werden konnte/wollte),
Fahrtkosten zu den 100 km entfernten Großeltern (da das Kleinkind Windpocken bekam und das Hotel nicht mehr geeignet gewesen sein soll), usw.......
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