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welchen restlichen schaden? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nicht übernehmen wollen sie die Kosten für ein Hotel, Fahrtkosten zw. Hotel und Whg., div. Gutachten, Wäschereinigung.
und wen betreffen diese kosten? den sohn? den vermieter? die nachbarn...?
und: mit welcher begründung werden diese kosten nicht übernommen? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
die PHV wird den Schaden Dritter weitestgehend, unter Beachtung des Zeitwertes, (sofern leistungspflichtig) ersetzen. Damit diese auch prüfen kann, in wie weit hier die Gebäudeversicherung involviert ist (nicht bestimmungsgemäßes Austreten von Wasser) sollte die dortige Vsnr. mit angegeben werden.
Die Schäden am Hausrat der (Dritte) geschädigten Parteien sollte weiter an die jeweilige hausratversicherung der einzelnen Parteien weiter gegeben werden. Hier wieder unter Angabe der PH-Versicherung. Die Versicherungen klären dann untereinander ab was wer zu zahlen hat. Wer keine hat bleibt auf dem Zeitwertersatz des beschädigten teiles sitzen.
Die Schäden am Hausrat des "Schädigers" wird dessen HausratVS übernehmen, Sollte diese auf den Vater laufen bitte prüfen ob im Rahmen der Aussenversicherung Kinder in der Ausbildung mit versichert sind. _________________ Kind regards
und wen betreffen diese kosten? den sohn? den vermieter? die nachbarn...?
Die Nachbarn
talla hat folgendes geschrieben::
und: mit welcher begründung werden diese kosten nicht übernommen?
Es sei zumutbar gewesen, weiterhin in der Wohnung zu bleiben.
Mike R. hat folgendes geschrieben::
Damit diese auch prüfen kann, in wie weit hier die Gebäudeversicherung involviert ist (nicht bestimmungsgemäßes Austreten von Wasser) sollte die dortige Vsnr. mit angegeben werden.
Ist gemacht worden.
Es geht ja nicht nur um Schäden am Hausrat, sondern um "einfach so" verursachte Kosten, die der Vermieter der Nachbarwohnung der WEG jetzt in Rechnung stellt.
die PHV reguliert berechtigte anprüche und wehrt unberechtigte ansprüche ab.
alle ansprüche die kommen, an die PHV weiterleiten, die kümmern sich darum. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
ja, eben, die eigentümergemeinschaft hat keinen schaden verursacht, also sind die auch nicht haftbar zu machen.
wer will denn jetzt was von der WEG? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
ok, angenommen die PHV zahlt einen Teil der entstandenen Kosten, kann der Eignetümer der Nachbarwohnung dann
den restlichen Schaden von der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) einfordern?
Der Rechtsanwalt des Vermieters der Nachbarwohnung hat alle ihm (Vermieter) entstandenen Kosten der WEG in Rechnung gestellt.
Der Rechtsanwalt des Vermieters der Nachbarwohnung hat alle ihm (Vermieter) entstandenen Kosten der WEG in Rechnung gestellt.
Da würde mich jetzt aber doch mal interessieren, auf welche Rechtsgrundlage der Eigentümer der Nachbarwohnung (bzw. dessen Rechtsanwalt) denn seinen Anspruch gegen die WEG stützt _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
@Scavenger @tallia
Vergesst die PHV, sofern der "Schädiger" Sohn des Geschädigten und über dessen Versicherung mitversichert ist. Die PHV wird eine Leistung ablehnen soweit es den Schaden des Vorgenannten betrifft. Ausschließlich Dritte werden innerhalb ihres Schadens zum Zeitwert entschädigt.
IMHO In diesem Falle ist eine "Sammelschadenmeldung" nötig.
Der Schaden, der Dritten durch den Schädiger (sofern zumindest fahrlässig gehandelt wurde, bzw. nachweisbar ist) wird über die PHV zum Zeitwert ersetzt. Hier werden die Leistungen der Gebäudeversicherung angerechnet (Nummer und Unternehmen mit hochgeben, in vielen Gebäude-, Leitungswasserversicherungen ist die Klausel "nicht bestimmungsgemäß ausgetretenes Wasser" mitversichert, die hier ziehen dürfte)
Da die PHV nur den Zeitwert ersetzen wird - sofern solcher noch vorhanden - sollte zeitgleich eine Meldung an die Hausratversicherung erfolgen, die zum Neuwert leisten wird.
Der Schaden des Vermieters des Schädigers wird ausschließlich über die Gebäude (sofern) oder soweit es den Hausrat betrifft über diese abgegolten. (Wenn nur der Vater eine solche besitzt im Vertrag prüfen ob im Rahmen der Aussenversicherung Mobiliar der Kinder ausserhalb der Wohnung mitversichert ist.) _________________ Kind regards
die ideen mit der mitversicherung des sohnes und mit der gebäudeversicherung hatten wir schon am anfang des threads.
hier geht es jetzt noch um die schäden des nachbarn... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Danke für den Hinweis, talia javascript:emoticon('') dies geschah jedoch...
talla hat folgendes geschrieben::
hier geht es jetzt noch um die schäden des nachbarn...
Und mir ging es um eine Zusammenfassung um den Gesamtschaden zu behandeln und soweit als möglich auszugleichen. Sofern die entsprechenden (PHV, VGV) Absicherungen vorhanden sind, dürfte also der effektive Schaden nach vorgenanntem Vorgehen erledigt sein. (Ausnahme, der Schaden des Vermieters, nachdem er "ihn sich selber zufügte") Die Differenz zwischen Zeitwert - Leistung PHV/VGV - und Neuwert - Leistung Hausrat - (bei Fehlen letzterer) wurde zumindest in der Vergangenheit m. W. nicht als Schaden anerkannt.
Umd meinen letzten Beitrag weiter zu spinnen: Wenn also der Schaden erledigt ist, wo ist dann die Grundlage für eine Klage gegen die WEG? Diese würde sich m.E. nur dann ergeben, wenn die WEG schuldhaft oder fahrlässig an der Entstehung des Schadens beteiligt wäre. Dieses lässt sich für mich aus dem vorliegenden thread aber nicht erkennen. Auch nicht, wie eine (Mit-)Verantwortung am Schaden des Vermieters zustande kommt. Da wäre es vielleicht mal interesssant wie der RA des VM seine Forderung begründet, wie Moglil schon anfragte.
Momentan habe ich gem. vorl. Info eher den Eindruck (RA: man kanns ja mal versuchen...) _________________ Kind regards
Danke für den Hinweis, talia ('') dies geschah jedoch...
talla hat folgendes geschrieben::
hier geht es jetzt noch um die schäden des nachbarn...
Und mir ging es um eine Zusammenfassung um den Gesamtschaden zu behandeln und soweit als möglich auszugleichen. Sofern die entsprechenden (PHV, VGV) Absicherungen vorhanden sind, dürfte also der effektive Schaden nach vorgenanntem Vorgehen erledigt sein. (Ausnahme, der Schaden des Vermieters, nachdem er "ihn sich selber zufügte") Die Differenz zwischen Zeitwert - Leistung PHV/VGV - und Neuwert - Leistung Hausrat - (bei Fehlen letzterer) wurde zumindest in der Vergangenheit von Gerichten m. W. nicht als Schaden anerkannt.
Umd meinen letzten Beitrag weiter zu spinnen: Wenn also der Schaden erledigt ist, wo ist dann die Grundlage für eine Klage gegen die WEG? Diese würde sich m.E. nur dann ergeben, wenn die WEG schuldhaft oder fahrlässig an der Entstehung des Schadens beteiligt wäre. Dieses lässt sich für mich aus dem vorliegenden thread aber nicht erkennen. Auch nicht, wie eine (Mit-)Verantwortung am Schaden des Vermieters zustande kommt. Da wäre es vielleicht mal interesssant wie der RA des VM seine Forderung begründet, wie Mogli schon anfragte.
Momentan habe ich gem. vorl. Info eher den Eindruck (RA: man kanns ja mal versuchen...) _________________ Kind regards
Umd meinen letzten Beitrag weiter zu spinnen: Wenn also der Schaden erledigt ist, wo ist dann die Grundlage für eine Klage gegen die WEG? Diese würde sich m.E. nur dann ergeben, wenn die WEG schuldhaft oder fahrlässig an der Entstehung des Schadens beteiligt wäre. Dieses lässt sich für mich aus dem vorliegenden thread aber nicht erkennen. Auch nicht, wie eine (Mit-)Verantwortung am Schaden des Vermieters zustande kommt. Da wäre es vielleicht mal interesssant wie der RA des VM seine Forderung begründet, wie Mogli schon anfragte.
Er hat sie bisher nicht begründet. Er schreibt einfach "Ich stelle der WEG in Rechnung: ... bla bla".
Mike R. hat folgendes geschrieben::
Momentan habe ich gem. vorl. Info eher den Eindruck (RA: man kanns ja mal versuchen...)
Dieser Verdacht drängt sich mir auch auf. Vorallem, weil es einige für einen Wasserschaden "unkonventionelle" Posten gibt, welche die Verischerungen bisher abgeleht haben.
Als Beispiele seien genannt: Hotelkosten, Fahrtkosten zw. Hotel und Wohnung 2x täglich, Flugkosten (da 2 Monate später ein Urlaub nicht angetreten werden konnte/wollte),
Fahrtkosten zu den 100 km entfernten Großeltern (da das Kleinkind Windpocken bekam und das Hotel nicht mehr geeignet gewesen sein soll), usw.......
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