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Wann ist man Betreuer

 
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batschy1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 07:05    Titel: Wann ist man Betreuer Antworten mit Zitat

Frage Ab wann ist man Betreuer?
1. Ab dem Termin wo man zur Einrichtung einer Betreuung vom AG geladen wird
2. Ab den Tag an dem die Betreuung per Beschluss eingerichtet wird
3. Ab den Tag an dem man seinen Betreuerausweis erhält

Vielen Dank
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

......
4. An dem Tag, an dem man den Beschluss zur Betreuerbestellung zugestellt bekommt.
5. Am Tag der Anhörung zur Betreuerbestellung, wenn dieser vom Richter(in) mit sofortiger Wirkung bekannt gegeben wird.


Antwort:

4. + 5.
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag: Sollte es um eine Vergütungsfrage gehen - der Abrechnungszeitraum für Vergütungen beginnt jeweils einen Tag später.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Lichtaus hat folgendes geschrieben::
......
4. An dem Tag, an dem man den Beschluss zur Betreuerbestellung zugestellt bekommt.
5. Am Tag der Anhörung zur Betreuerbestellung, wenn dieser vom Richter(in) mit sofortiger Wirkung bekannt gegeben wird.


Antwort:

4. + 5.


Oder auch:
6. Am Tag der Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle des Gerichts, wenn die sofortige Wirksamkeit angeordnet wurde, § 69a III 2 FGG.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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AndreasHL
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 13:48    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

so, wie mir ein Richter erklärte, an dem Tag, an dem er den Beschluss fasst.

Einer unser Richter hier am AG, ein sehr netter älterer Herr, diktierte seine Beschlüsse immer vor Ort in sein Diktiergerät. So wie er meinte ist die Betreuung nach dem gesprochenen "Beschlossen und verkündet" rechtskräftig, ab diesem Augenblick ist man zum Betreuer ernannt.

Gruß

Andreas
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 17:25    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Hallo,

so, wie mir ein Richter erklärte, an dem Tag, an dem er den Beschluss fasst.

Einer unser Richter hier am AG, ein sehr netter älterer Herr, diktierte seine Beschlüsse immer vor Ort in sein Diktiergerät. So wie er meinte ist die Betreuung nach dem gesprochenen "Beschlossen und verkündet" rechtskräftig, ab diesem Augenblick ist man zum Betreuer ernannt.

Belassen wir's bei der Erklärung von Lichtaus und mir, die ist wesentlich genauer. Und "rechtskräftig" wird der Beschluss mit Verkündung ganz sicher nicht, sondern erst mit Ablauf der Beschwerdefrist (sowie man im FGG-Verfahren überhaupt von "Rechtskraft" sprechen kann).
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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elle
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 23:35    Titel: Re: Wann ist man Betreuer Antworten mit Zitat

Hallo,
-Betreuer ist jemand dann wenn er bei dem zuständigen Gericht war u. dort die Übernahme der Betreung schriftlich bestätigt hat per Unterschrift. Dann bekommt er die Betreuer-Urkunde zugesandt per Post mit genau diesem Datum. Ab diesem Datum ist er offizieller Betreuer einer bestimmten Person.
MfG elle.
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