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Verfasst am: 08.09.06, 07:05 Titel: Wann ist man Betreuer
Ab wann ist man Betreuer?
1. Ab dem Termin wo man zur Einrichtung einer Betreuung vom AG geladen wird
2. Ab den Tag an dem die Betreuung per Beschluss eingerichtet wird
3. Ab den Tag an dem man seinen Betreuerausweis erhält
......
4. An dem Tag, an dem man den Beschluss zur Betreuerbestellung zugestellt bekommt.
5. Am Tag der Anhörung zur Betreuerbestellung, wenn dieser vom Richter(in) mit sofortiger Wirkung bekannt gegeben wird.
......
4. An dem Tag, an dem man den Beschluss zur Betreuerbestellung zugestellt bekommt.
5. Am Tag der Anhörung zur Betreuerbestellung, wenn dieser vom Richter(in) mit sofortiger Wirkung bekannt gegeben wird.
Antwort:
4. + 5.
Oder auch:
6. Am Tag der Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle des Gerichts, wenn die sofortige Wirksamkeit angeordnet wurde, § 69a III 2 FGG. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
so, wie mir ein Richter erklärte, an dem Tag, an dem er den Beschluss fasst.
Einer unser Richter hier am AG, ein sehr netter älterer Herr, diktierte seine Beschlüsse immer vor Ort in sein Diktiergerät. So wie er meinte ist die Betreuung nach dem gesprochenen "Beschlossen und verkündet" rechtskräftig, ab diesem Augenblick ist man zum Betreuer ernannt.
so, wie mir ein Richter erklärte, an dem Tag, an dem er den Beschluss fasst.
Einer unser Richter hier am AG, ein sehr netter älterer Herr, diktierte seine Beschlüsse immer vor Ort in sein Diktiergerät. So wie er meinte ist die Betreuung nach dem gesprochenen "Beschlossen und verkündet" rechtskräftig, ab diesem Augenblick ist man zum Betreuer ernannt.
Belassen wir's bei der Erklärung von Lichtaus und mir, die ist wesentlich genauer. Und "rechtskräftig" wird der Beschluss mit Verkündung ganz sicher nicht, sondern erst mit Ablauf der Beschwerdefrist (sowie man im FGG-Verfahren überhaupt von "Rechtskraft" sprechen kann). _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Verfasst am: 15.09.06, 23:35 Titel: Re: Wann ist man Betreuer
Hallo,
-Betreuer ist jemand dann wenn er bei dem zuständigen Gericht war u. dort die Übernahme der Betreung schriftlich bestätigt hat per Unterschrift. Dann bekommt er die Betreuer-Urkunde zugesandt per Post mit genau diesem Datum. Ab diesem Datum ist er offizieller Betreuer einer bestimmten Person.
MfG elle.
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