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miluna FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 22
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Verfasst am: 11.09.06, 15:18 Titel: Wechsel von PKV in GKV |
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Hallo liebe Forumsteilnehmer,
vielleicht bekomme ich hier eine kompetente Antwort:
Im Jahr 2001 wechselte ich von der GKV in die PKV, ich lag mit meinem Verdienst knapp über der Grenze. Seither haben sich einige Rahmenbedingungen verändert, u.a. musste ich erhebliche Gehaltskürzungen hinnehmen, bin alleinerziehend (meine Tochter ist bei mir mitversichert). Für dieses Jahr liegt mein Bruttoeinkommen bei rund 39.000€. Die Beiträge der PKV steigen auch jedes Jahr erheblich (vom AG bekomme ich nur die Hälfte dessen, was die GKV kosten würde) und nun würde ich gerne wieder in die GKV zurück.
Meine Fragen: Wenn mein Gehalt unter der Grenze liegt, kann mich die GKV dann trotzdem ablehnen oder müssen die mich nehmen? Welchen Nachweis fordern sie in der Regel, damit ich meinen Verdienst nachweisen kann? Reicht hier z.B. der Einkommensnachweis, den mein AG an das Finanzamt übermittelt (so wie früher die Lohnsteuerkarte)?
Danke vorab schon mal.  |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 11.09.06, 16:42 Titel: |
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Hallo
Ob Sie zurück in die GKV kommen, hängt von Ihrem Alter ab. Sofern Sie am Ende dieses Jahres bereits über 55 Jahre alt sind, ist ein Wechsel in die GKV nicht mehr möglich.
Ansonsten zählt für Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V. D.h. Ihre jährliche Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 42.750 €.
Sofern Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze dauerhaft unterscheidet, und Sie dadurch versicherungspflichtig werden sollten, hat Ihr Arbeitgeber Sie zum 1.1. des nächsten Jahres umzuschlüsseln. Sie sollten daher mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. |
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vikingz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 643
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Verfasst am: 11.09.06, 17:21 Titel: |
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Wenn A im Jahr 2001 knapp über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag, seitdem konstant Gehaltskürzungen hinnehmen musste und sich gleichzeitig die Jahresarbeitsentgeltgrenze ständig erhöht hat, so hätte A pi mal Daumen schon längst versicherungspflichtig werden müssen.
Das führt mich zu der Frage, ob A sich mal von der Versicherungspflicht hat befreien lassen , oder ob das eventuell ein gewitzter Versicherungsvertreter für A übernommen haben könnte...? |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 11.09.06, 20:18 Titel: |
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| vikingz hat folgendes geschrieben:: | Wenn A im Jahr 2001 knapp über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag, seitdem konstant Gehaltskürzungen hinnehmen musste und sich gleichzeitig die Jahresarbeitsentgeltgrenze ständig erhöht hat, so hätte A pi mal Daumen schon längst versicherungspflichtig werden müssen.
Das führt mich zu der Frage, ob A sich mal von der Versicherungspflicht hat befreien lassen , oder ob das eventuell ein gewitzter Versicherungsvertreter für A übernommen haben könnte...? |
genau dort liegt der hase im pfeffer. hat a sich einmal von der versicherungspflicht befreien lassen (das geht bei einem vertreterbesuch sehr schnell und meist überstürzt zwischen tür und angel) dann ist die rückkehr für immer und ewig verwehrt. aber der versicherer sollte einen gkv-ähnlichen tarif zu den gkv-höchstsätzen anbieten können. _________________ MfG,
Duisburger
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 12.09.06, 02:03 Titel: |
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| Duisburger hat folgendes geschrieben:: |
genau dort liegt der hase im pfeffer. hat a sich einmal von der versicherungspflicht befreien lassen (das geht bei einem vertreterbesuch sehr schnell und meist überstürzt zwischen tür und angel) dann ist die rückkehr für immer und ewig verwehrt. aber der versicherer sollte einen gkv-ähnlichen tarif zu den gkv-höchstsätzen anbieten können. |
Welcher Befreiungsgrund könnte denn zutreffen, wenn Gehaltsverminderungen (also nicht die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze) der Grund für das Unterschreiten waren? |
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vikingz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 643
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Verfasst am: 12.09.06, 17:34 Titel: |
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Wohl keiner, der in den Sachverhalt passt, denn bei Gehaltsverminderung wäre Versicherungspflicht eingetreten, was aber nach der Konstellation wohl nicht der Fall ist ...oder was zumindest bislang keinem aufgefallen ist...
Allerdings verstehe ich nicht, wie Ihre Frage zu dem zitierten Beitrag passt... |
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miluna FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 22
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Verfasst am: 13.09.06, 16:22 Titel: |
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Danke für die Antworten schon mal. Also von der Versicherungspflicht bin ich nicht befreit und ich bin 42 Jahre. Bei Abschluß der PKV lag ich ja, wenn auch nur knapp, über der Grenze, und das schon mehrere Jahre zuvor. Die Einkommensgrenze wurde ja erst später erhöht (lt. dem Versicherungsvertreter würde mich das nicht betreffen, das gelte nur für Neuverträge) und von den Gehaltskürzungen hat die PKV ja nix mitbekommen. Mein Gehalt liegt derzeit deutlich unter der damals geltenden Einkommensgrenze.
Ich werde jetzt mal bei meinem AG nachfragen. |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 13.09.06, 16:43 Titel: |
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| miluna hat folgendes geschrieben:: | | Mein Gehalt liegt derzeit deutlich unter der damals geltenden Einkommensgrenze. | Die Jahresarbeitsentgeltgrenze erhöht sich jedes Jahr, und diese Erhöhung gilt auch für Sie!
Die einzige Besonderheit ist, dass es 2 verschiedene Jahresarbeitsentgeltgrenzen gibt. Einmal die normale, und dann eine andere, welche nur für Personen gilt, die am 31.12.2002 privat versichert waren, weil Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben.
Es werden aber beide Grenzen jährlich erhöht. |
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vikingz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 643
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Verfasst am: 13.09.06, 17:19 Titel: |
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| miluna hat folgendes geschrieben:: | | lt. dem Versicherungsvertreter würde mich das nicht betreffen, das gelte nur für Neuverträge |
Es ist schon erschütternd, was für Flachschippen zum Teil in dieser Branche unterwegs sind. |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 13.09.06, 17:53 Titel: |
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| vikingz hat folgendes geschrieben:: | | miluna hat folgendes geschrieben:: | | lt. dem Versicherungsvertreter würde mich das nicht betreffen, das gelte nur für Neuverträge |
Es ist schon erschütternd, was für Flachschippen zum Teil in dieser Branche unterwegs sind. | Ich denke mal, dass damit die Trennung von Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze gemeint worden ist. Die dadurch stark erhöhte Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt ja tatsächlich "nur" für die Personen, die jetzt vorhaben, in die Private zu wechseln.
Von daher kann man dem Satz zumindest noch einen Funken Wahrheit abgewinnen. *gg* |
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vikingz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 643
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Verfasst am: 13.09.06, 18:04 Titel: |
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Ehrlich gesagt denke ich das nicht.
Aber Ihr Optimismus ehrt Sie. |
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