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Wechsel von PKV in GKV

 
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miluna
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 15:18    Titel: Wechsel von PKV in GKV Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

vielleicht bekomme ich hier eine kompetente Antwort:

Im Jahr 2001 wechselte ich von der GKV in die PKV, ich lag mit meinem Verdienst knapp über der Grenze. Seither haben sich einige Rahmenbedingungen verändert, u.a. musste ich erhebliche Gehaltskürzungen hinnehmen, bin alleinerziehend (meine Tochter ist bei mir mitversichert). Für dieses Jahr liegt mein Bruttoeinkommen bei rund 39.000€. Die Beiträge der PKV steigen auch jedes Jahr erheblich (vom AG bekomme ich nur die Hälfte dessen, was die GKV kosten würde) und nun würde ich gerne wieder in die GKV zurück.
Meine Fragen: Wenn mein Gehalt unter der Grenze liegt, kann mich die GKV dann trotzdem ablehnen oder müssen die mich nehmen? Welchen Nachweis fordern sie in der Regel, damit ich meinen Verdienst nachweisen kann? Reicht hier z.B. der Einkommensnachweis, den mein AG an das Finanzamt übermittelt (so wie früher die Lohnsteuerkarte)?
Danke vorab schon mal. Frage
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Ob Sie zurück in die GKV kommen, hängt von Ihrem Alter ab. Sofern Sie am Ende dieses Jahres bereits über 55 Jahre alt sind, ist ein Wechsel in die GKV nicht mehr möglich.

Ansonsten zählt für Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V. D.h. Ihre jährliche Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 42.750 €.

Sofern Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze dauerhaft unterscheidet, und Sie dadurch versicherungspflichtig werden sollten, hat Ihr Arbeitgeber Sie zum 1.1. des nächsten Jahres umzuschlüsseln. Sie sollten daher mit Ihrem Arbeitgeber sprechen.
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vikingz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn A im Jahr 2001 knapp über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag, seitdem konstant Gehaltskürzungen hinnehmen musste und sich gleichzeitig die Jahresarbeitsentgeltgrenze ständig erhöht hat, so hätte A pi mal Daumen schon längst versicherungspflichtig werden müssen.

Das führt mich zu der Frage, ob A sich mal von der Versicherungspflicht hat befreien lassen , oder ob das eventuell ein gewitzter Versicherungsvertreter für A übernommen haben könnte...?
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

vikingz hat folgendes geschrieben::
Wenn A im Jahr 2001 knapp über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag, seitdem konstant Gehaltskürzungen hinnehmen musste und sich gleichzeitig die Jahresarbeitsentgeltgrenze ständig erhöht hat, so hätte A pi mal Daumen schon längst versicherungspflichtig werden müssen.

Das führt mich zu der Frage, ob A sich mal von der Versicherungspflicht hat befreien lassen , oder ob das eventuell ein gewitzter Versicherungsvertreter für A übernommen haben könnte...?


genau dort liegt der hase im pfeffer. hat a sich einmal von der versicherungspflicht befreien lassen (das geht bei einem vertreterbesuch sehr schnell und meist überstürzt zwischen tür und angel) dann ist die rückkehr für immer und ewig verwehrt. aber der versicherer sollte einen gkv-ähnlichen tarif zu den gkv-höchstsätzen anbieten können.
_________________
MfG,
Duisburger

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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 02:03    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::

genau dort liegt der hase im pfeffer. hat a sich einmal von der versicherungspflicht befreien lassen (das geht bei einem vertreterbesuch sehr schnell und meist überstürzt zwischen tür und angel) dann ist die rückkehr für immer und ewig verwehrt. aber der versicherer sollte einen gkv-ähnlichen tarif zu den gkv-höchstsätzen anbieten können.


Welcher Befreiungsgrund könnte denn zutreffen, wenn Gehaltsverminderungen (also nicht die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze) der Grund für das Unterschreiten waren?
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vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wohl keiner, der in den Sachverhalt passt, denn bei Gehaltsverminderung wäre Versicherungspflicht eingetreten, was aber nach der Konstellation wohl nicht der Fall ist ...oder was zumindest bislang keinem aufgefallen ist...

Allerdings verstehe ich nicht, wie Ihre Frage zu dem zitierten Beitrag passt...
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miluna
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Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten schon mal. Also von der Versicherungspflicht bin ich nicht befreit und ich bin 42 Jahre. Bei Abschluß der PKV lag ich ja, wenn auch nur knapp, über der Grenze, und das schon mehrere Jahre zuvor. Die Einkommensgrenze wurde ja erst später erhöht (lt. dem Versicherungsvertreter würde mich das nicht betreffen, das gelte nur für Neuverträge) und von den Gehaltskürzungen hat die PKV ja nix mitbekommen. Mein Gehalt liegt derzeit deutlich unter der damals geltenden Einkommensgrenze.
Ich werde jetzt mal bei meinem AG nachfragen.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

miluna hat folgendes geschrieben::
Mein Gehalt liegt derzeit deutlich unter der damals geltenden Einkommensgrenze.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze erhöht sich jedes Jahr, und diese Erhöhung gilt auch für Sie!
Die einzige Besonderheit ist, dass es 2 verschiedene Jahresarbeitsentgeltgrenzen gibt. Einmal die normale, und dann eine andere, welche nur für Personen gilt, die am 31.12.2002 privat versichert waren, weil Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben.
Es werden aber beide Grenzen jährlich erhöht.
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vikingz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

miluna hat folgendes geschrieben::
lt. dem Versicherungsvertreter würde mich das nicht betreffen, das gelte nur für Neuverträge


Es ist schon erschütternd, was für Flachschippen zum Teil in dieser Branche unterwegs sind.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

vikingz hat folgendes geschrieben::
miluna hat folgendes geschrieben::
lt. dem Versicherungsvertreter würde mich das nicht betreffen, das gelte nur für Neuverträge


Es ist schon erschütternd, was für Flachschippen zum Teil in dieser Branche unterwegs sind.
Ich denke mal, dass damit die Trennung von Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze gemeint worden ist. Die dadurch stark erhöhte Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt ja tatsächlich "nur" für die Personen, die jetzt vorhaben, in die Private zu wechseln.

Von daher kann man dem Satz zumindest noch einen Funken Wahrheit abgewinnen. *gg*
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vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ehrlich gesagt denke ich das nicht.

Aber Ihr Optimismus ehrt Sie.
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