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Mister X hatte vor 4 Jahren ein Konto bei Bank A. Wechselte dann das Kreditinstitut zu Bank B.
Durch Bank B erfolgten die Ablöse und der Ausgleich aller bei Bank A zu Mister X offenen Posten.
Ein Jahr später forderte Bank A von Mister X, der sich im Ausland befand einen Teilbetrag ab, welcher jedoch bereits in der Ablöse durch Bank B enthalten ist/war.
Die lieben Angehörigen von Mister X glichen die Forderung der Bank A aus, da diese bereits mit Mahnverfahren agierte.
Anfang des Jahres forderte Bank A erneut diesen Teilbetrag von Mister X, und bediente sich dabei eines Inkasso-Büros. X konnte dem Büro die Nichtigkeit der Forderung nachweisen.
Jedoch hat Mister X nun den Verdacht, dass Bank A zumindest einen Teilbetrag bereits mehrfach erhalten hat.
A) Greift hier das Zivilrecht = 30 Jahre Verjährung?
B) Wie kommt X an sein Geld?
Klav bedankt sich wie immer im Namen von Mister X.
Jedoch hat Mister X nun den Verdacht, dass Bank A zumindest einen Teilbetrag bereits mehrfach erhalten hat.
Das wird man doch ausrechnen können ??
Zitat:
B) Wie kommt X an sein Geld?
Mit der Abrechnung zur Bank gehen und sagen: "Ich will"
Dann das Mahnverfahren beginnen
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
die Verjährungsfristen sind mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz neu geregelt worden und betragen nun 3 Jahre.
D.h. die Forderung aus ungerechtfertigter Bereicherung (die durch die Zahlung der Angehörigen entstand) ist noch nicht verjährt.
Da der Forderungsgegner eine Bank ist und diese Buchungsunterlagen aufbewahrt, müsste sich die Berechtigung der Forderung leicht einvernehmlich mit der Bank feststellen lassen.
Sollte es Streit mit der Bank bezüglich der Berechtigung der Forderung geben, empfehle ich zur Kostenvermeidung den Ombudsmann des jeweilgen Bankenverbands.
Mahnbescheid gegen die Bank
13,-€ billiger als der Anwalt und effektver als ein Ombudsmann von BAFIN wir unterschlagen Geld gar nicht erst zu sprechen
der Vorschlag von dbroni gefällt mir nicht. Der Mahnbescheid dient der Titulierung unstrittiger Forderungen. Wenn ich versuche, strittige Forderungen per Mahnbescheid zu titulieren, wird die Gegenseite dem MB widersprechen. Um meine Forderungen dann zu titulieren bedarf es des normalen Gerichtsverfahrens. Die Kosten wären dann um die Kosten des MB höher als wenn ich gleich vor Gericht gehe.
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