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Doppelt bezahlt - Geld zurück - How to?

 
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klav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 13:03    Titel: Doppelt bezahlt - Geld zurück - How to? Antworten mit Zitat

Mister X hatte vor 4 Jahren ein Konto bei Bank A. Wechselte dann das Kreditinstitut zu Bank B.
Durch Bank B erfolgten die Ablöse und der Ausgleich aller bei Bank A zu Mister X offenen Posten.

Ein Jahr später forderte Bank A von Mister X, der sich im Ausland befand einen Teilbetrag ab, welcher jedoch bereits in der Ablöse durch Bank B enthalten ist/war.
Die lieben Angehörigen von Mister X glichen die Forderung der Bank A aus, da diese bereits mit Mahnverfahren agierte.

Anfang des Jahres forderte Bank A erneut diesen Teilbetrag von Mister X, und bediente sich dabei eines Inkasso-Büros. X konnte dem Büro die Nichtigkeit der Forderung nachweisen.

Jedoch hat Mister X nun den Verdacht, dass Bank A zumindest einen Teilbetrag bereits mehrfach erhalten hat.

A) Greift hier das Zivilrecht = 30 Jahre Verjährung?
B) Wie kommt X an sein Geld?

Klav bedankt sich wie immer im Namen von Mister X. Winken
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Jedoch hat Mister X nun den Verdacht, dass Bank A zumindest einen Teilbetrag bereits mehrfach erhalten hat.


Das wird man doch ausrechnen können ??

Zitat:
B) Wie kommt X an sein Geld?


Mit der Abrechnung zur Bank gehen und sagen: "Ich will"

Dann das Mahnverfahren beginnen

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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klav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Das wird man doch ausrechnen können ??


Klar kann man das....war ja auch nicht die Frage.

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Mit der Abrechnung zur Bank gehen und sagen: "Ich will"


Ok, hierfür gab es Frage A - kann Mister X das heute noch? Verjährungsfristen??

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Dann das Mahnverfahren beginnen


Klingt nach nem schlechten Tipp, da X in Vorkasse gehen muss.

Klav erbittet in Namen von X um weitere Aussagen zum ursprünglichen Post.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Verjährungsfristen sind mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz neu geregelt worden und betragen nun 3 Jahre.

D.h. die Forderung aus ungerechtfertigter Bereicherung (die durch die Zahlung der Angehörigen entstand) ist noch nicht verjährt.

Da der Forderungsgegner eine Bank ist und diese Buchungsunterlagen aufbewahrt, müsste sich die Berechtigung der Forderung leicht einvernehmlich mit der Bank feststellen lassen.

Sollte es Streit mit der Bank bezüglich der Berechtigung der Forderung geben, empfehle ich zur Kostenvermeidung den Ombudsmann des jeweilgen Bankenverbands.
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dbroni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.09.2006
Beiträge: 12
Wohnort: Balozi

BeitragVerfasst am: 16.09.06, 02:51    Titel: Antworten mit Zitat

Mahnbescheid gegen die Bank
13,-€ billiger als der Anwalt und effektver als ein Ombudsmann von BAFIN wir unterschlagen Geld gar nicht erst zu sprechen
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 16.09.06, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Vorschlag von dbroni gefällt mir nicht. Der Mahnbescheid dient der Titulierung unstrittiger Forderungen. Wenn ich versuche, strittige Forderungen per Mahnbescheid zu titulieren, wird die Gegenseite dem MB widersprechen. Um meine Forderungen dann zu titulieren bedarf es des normalen Gerichtsverfahrens. Die Kosten wären dann um die Kosten des MB höher als wenn ich gleich vor Gericht gehe.
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