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Freigabe Kaution erwirken - sinnvoller Vorschlag?

 
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Lybessap
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2006
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 15:23    Titel: Freigabe Kaution erwirken - sinnvoller Vorschlag? Antworten mit Zitat

Guten Tag, schönes Forum haben Sie hier! (Hoffe, ich bin hier auch richtig . . .)

Wenn:
-Person A. sich an Rechtsanwalt B. wendet, mit dem Wunsch, die Freigabe ihrer Mietkaution über den Klageweg zu erwirken;
-seit Rückgabe der Wohnung inzwischen 7 Monate verstrichen sind;
-der Vermieter danach bereits vergeblich mit Fristsetzung und Androhung des Rechtsweges zur Freigabe aufgefordert worden ist;
-die Kostenzusage für die Prozesskosten durch die Rechtsschutzversicherung vorliegt;
-B. den Anspruch des Vermieters an A. als verjährt ansieht;

wie gängig und/oder sinnvoll wäre dann B.`s Vorschlag, noch nicht die Klage einzureichen, sondern zunächst selbst noch einmal eine Frist zu setzen?

Vielen Dank für die Reaktionen.
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

m. E. ist eine (nochmalige) Fristsetzung durch den Anwalt sinnvoll. Auf Anwaltspost reagieren die meisten Leute doch anders. U. U. spart so ein Brief dem Mandanten den Klageweg und damit nicht zuletzt die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung. Daß die Deckungszusage der RSV bereits vorliegt, spielt bei der Überlegung eher keine Rolle, letztendlich ist diese Vorgehensweise auch im (Kosten-)Sinne der RSV (und damit letztlich auch im Sinne des VN).
_________________
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz abgesehen davon, dass sich der der Anwalt bei Vorliegen einer RSV die Möglichkeit erlauben wirdt, mit einem Schreiben und zwei Wochen Vezögerung hinterher vielleicht mit 0,65 Gebühren zusätzlich da zu stehen, wenn der Vermieter stur bleibt. Das sollte dem Anwalt bei dem ohnehin dürftigen Streitwert zugestanden werden.
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