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Verfasst am: 19.09.06, 00:29 Titel: Hat zwar Arbeit ... aber !!!!
Hallo an Alle,
weiß nicht so recht,ob ich hier richtig bin mit meiner Frage,wenn nicht sorry,erhoffe mir aber vielleicht trotzdem eine Antwort !
Also Folgendes, eine Bekannte von mir hat einen Job im laufenden 3 Schichtsystem,Ihr Gehalt liegt monatlich bei 1200 €,sie ist alleinerziehend mit einem Kind im Alter von drei Jahren und hat außer dem staatlichen Kindergeld in Höhe von 154 € kein weiteres Einkommen,Vermögen oder Wohneigentum ist auch nicht vorhanden.Nach der Trennung von ihren Lebensgefährten,suchte sie sich eine Wohnung und bezog eine 2 Raumwohnung mit 67 m², die Warmmiete liegt bei 550 €, Energiekosten monatlich 50 €,Kitakosten 50 €,weitere Fixkosten von ca. 300 € monatlich also alles in allem 950 €.
Unterhalt für das Kind wird vom Vater nicht gezahlt,Unterhaltsvorschuß wird nicht bezogen,auch kein Wohngeld oder Kindergeldzuschlag.
Kann es nun sein,das sie in irgendeiner Art noch Beihilfen vom Staat bekommt,sprich erweitertes ALG II ( wenn es sich so nennt ),kann sie überhaupt einen Antrag stellen mit Aussicht auf Erfolg ?
Für Antworten wäre ich allen sehr dankbar !
Achso vielleicht noch zur Ergänzung,sie wohnt in Berlin und muß jetzt ab nächsten Monat noch 3 Monatskaltmieten in Höhe von je 450 € bei Ihren Vermieter hinterlegen,gibt es für die Kaution,soetwas wie eine Beihilfe ?
Für die Kaution kann die ARGE ein Darlehen geben.
ALG II kann durchaus gezahlt werden. Wenn der Bedarf höher ist als die Einnahmen, wird die Differenz (ergänzende Hilfe) an den Bedürftigen ausgezahlt.
Allerdings wird die ARGE den Unterhaltsvorschuss beantragen, dann könnten die Grenzen wieder überschritten sein.
Für die Kaution kann die ARGE ein Darlehen geben.
ALG II kann durchaus gezahlt werden. Wenn der Bedarf höher ist als die Einnahmen, wird die Differenz (ergänzende Hilfe) an den Bedürftigen ausgezahlt.
Allerdings wird die ARGE den Unterhaltsvorschuss beantragen, dann könnten die Grenzen wieder überschritten sein.
Die ARGE beantragt UVG,das ist mir ja ganz neu!!
Die Mutter muss UVG beim zuständigen JA beantragen _________________ Wer anderen eine Bartwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät!
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