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JobCenter loswerden!!

 
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Mickey5000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 00:17    Titel: JobCenter loswerden!! Antworten mit Zitat

hi

ich bin seit 3 monaten arbeitslos und beziehe ALG 1...da das geld für die miete nicht ausgereicht hat habe ich auch antrag auf ALG 2 gestellt...nach 2 monate wartezeit ist der antrag letzte woche durchgegangen und ich kriege jetzt sagenhafte 90 euro mehr im monat! naja besser als garnix dachte ich mir...aber dann ist mir eingefallen dass jetzt das jobcenter für mich zuständig ist in sachen vermittlung von arbeitsplätzen...jetzt kommt meine frage: wenn mir das jobcenter auch einen 1 euro job anbietet und ich den nicht annehme, wird dann das ganze geld (ALG 1 und 2) gestrichen?? oder nur ALG 2??

ehrlich gesagt bereue ich es dass ich beim jobcenter bin, würd viel lieber wollen dass weiterhin das arbeitsamt für mich zuständig ist...was kann ich denn jetzt machen dass ich nix mehr mit dem jobcenter zu tun habe ? einfach kündigen? (ich würde aus prinzip nicht für 1 euro arbeiten gehen!)

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,
vielen dank im voraus
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Rafau20
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 03:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo erstmal also die Leute die hart arbeiten gehen und schön und braf ihre steuern zahlen, davon lebst du und du willst dann nichts dafür tuen ? finde ich nicht gut

Aber zu deiner fragen
wenn du den 1 Euro Job nicht an nimmst, dann kan der Fall kommen, dass dir 30 % gestrichen werden des gesamt Geldes.
Wenn du den 1 Euro job also die Arbeitsmasnahme zum 2 mal nicht an nimmst dann werden dir glaube ich 80 % gestrichen.
Und alle guten dinge sind drei und dann wird es komplett eine sperre geben.
und wegen den Jobcenter da würde ich mal lieber selber nachfragen wie es ausschaut ob du wechseln könntest .
_________________
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 05:50    Titel: Re: JobCenter loswerden!! Antworten mit Zitat

Mickey5000 hat folgendes geschrieben::

ehrlich gesagt bereue ich es dass ich beim jobcenter bin, würd viel lieber wollen dass weiterhin das arbeitsamt für mich zuständig ist...was kann ich denn jetzt machen dass ich nix mehr mit dem jobcenter zu tun habe ? einfach kündigen? (ich würde aus prinzip nicht für 1 euro arbeiten gehen!)

Das Jobcenter werden Sie nicht mehr los. Hier ist der Druck deutlich höher als bei der Agentur für Arbeit, vor allem für unter-25-jährige.

Vor dem 1-Euro-Job kommen aber noch ein paar Maßnahmen, wie Praktika und Bewerbungen schreiben.

Die Sanktionen, wie oben beschrieben, gehen recht schnell bis zur völligen Einstellung der Leistungen. Einzige Möglichkeit, da heraus zu kommen, ist eine Abmeldung wegen erfolgreicher Arbeitsaufnahme!
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Mickey5000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

also erst einmal danke für die antworten...

@ rafau20 du kannst nicht sagen dass ich nichts dafür tue und vom geld anderer leute lebe...schliesslich habe ich auch jahrelang gearbeitet und schön eingezahlt und wenn ich jetzt leider arbeitlos bin (hab ich mir nicht ausgesucht) und anspruch auf 1 jahr arbeitslosengeld hab dann ist es ja wohl klar dass ich das in anspruch nehme...wäre ja blöd wenn ich nein sagen würde, oder??

hmm das heisst also ich muss eine stelle finden, im moment sieht es aber schlecht aus...habe unzählige absagen bekommen Weinen

nehmen wir mal an ich krieg doch ne stelle die aber nicht von dauer ist und werde dann wieder gekündigt und muss mich wieder arbeitslos melden....bin ich dann wieder automatisch beim jobcenter oder nur beim arbeitsamt??
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

würde mich aber nicht zu sehr darauf verlassen nach dem einen jahr direkt was zu finden denn dann wird es auch nicht besser aussehen wie jetzt.

ich weiß zwar nicht welche ausbildung sie haben aber bieten sie sich doch bei div. firmen als praktikant an sofern überhaupt aussicht auf übernahme besteht dann kann der AG schoinmal ihre leistung testen u. sich ein dann entscheiden u. das AA b.z.w jobcenter sieht das sie ihren arsch heben u. wird ihnen nicht so schnell an den karren pissen.

ist zum. meine laienmeinung.
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Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Idiotenwiese
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 13:45    Titel: Re: JobCenter loswerden!! Antworten mit Zitat

Mickey5000 hat folgendes geschrieben::
ich bin seit 3 monaten arbeitslos und beziehe ALG 1...da das geld für die miete nicht ausgereicht hat habe ich auch antrag auf ALG 2 gestellt...nach 2 monate wartezeit ist der antrag letzte woche durchgegangen und ich kriege jetzt sagenhafte 90 euro mehr im monat! naja besser als garnix dachte ich mir...aber dann ist mir eingefallen dass jetzt das jobcenter für mich zuständig ist in sachen vermittlung von arbeitsplätzen...jetzt kommt meine frage: wenn mir das jobcenter auch einen 1 euro job anbietet und ich den nicht annehme, wird dann das ganze geld (ALG 1 und 2) gestrichen?? oder nur ALG 2??

ehrlich gesagt bereue ich es dass ich beim jobcenter bin, würd viel lieber wollen dass weiterhin das arbeitsamt für mich zuständig ist...was kann ich denn jetzt machen dass ich nix mehr mit dem jobcenter zu tun habe ? einfach kündigen? (ich würde aus prinzip nicht für 1 euro arbeiten gehen!)


Einerseits das ergänzende ALG2 mitnehmen, jedoch nicht die Verpflichtungen in Kauf nehmen wollen, die das SGB II vorsieht (Grundsatz des Förderns und Forderns). Das funktioniert natürlich nicht. 1080 Euro im Jahr gibt es nicht geschenkt.

Nebenbei erwähnt sind die eingezahlten Beträge in die Arbeitslosenversicherung nicht relevant, da das ALG2 eine reine steuerfinanzierte Leistung ist. Somit darf der Steuerzahler (die Allgemeinheit) auch von Ihnen erwarten, alles erdenkliche zu tun, damit kein ALG2-Anspruch mehr besteht. Verstöße dagegen werden folgerichtig mit Sanktionen belegt.

Wegfallen kann bei Ablehnung nur das ALG2, da die Sanktionsregelungen des § 31 SGB II auch nur Leistungen dieses Gesetzes betreffen.

Ich hoffe für Sie, dass Sie vor Ablauf der Bezugsdauer des ALG1 wieder einen Job finden. Wenn Sie dann eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung ablehnen, stehen Sie womöglich ohne Geld da.

Und letztendlich gehen Sie nicht für einen Euro arbeiten. Die staatliche Leistung (derzeit noch im geringen Umfang) sollten Sie ebenfalls als "monatliches Einkommen" ansehen.
Da gibt es dann Leute, die arbeiten hart für weniger Geld...
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Mickey5000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

also so wie ich das jetzt verstanden habe fällt nur das ALG 2 weg wenn ich vom jobcenter keinen 1-euro-job annehme???
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Idiotenwiese
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Korrekt, das SGB III sieht ja auch keine MAE-Jobs vor.

Allerdings könnten Sie als ALG2-Empfänger auch gewisse Ansprüche zur Arbeitsvermittlung geltend machen. Vielleicht sollten Sie einfach mal mit dem Berater des Job Centers in Kontakt treten, um Qualifizierungsangebote etc. zu erhalten.

Könnte Ihre Erwerbslosigkeit verkürzen.
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Mickey5000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

merkwürdig, vorhin meinter einer das die ganzen leistungen (ALG 1 und 2) gekürzt oder gestrichen werden....haben mir auch paar bekannte gesagt...ich blick da irgendwie nicht mehr durch Mit den Augen rollen
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Idiotenwiese
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Mickey5000 hat folgendes geschrieben::
merkwürdig, vorhin meinter einer das die ganzen leistungen (ALG 1 und 2) gekürzt oder gestrichen werden....haben mir auch paar bekannte gesagt...ich blick da irgendwie nicht mehr durch Mit den Augen rollen


Rechtsgrundlage für die Streichung beider Leistungen soll dann sein?
Würde mich interessieren, wie man die Ablehnung einer 1-Euro-Arbeitsgelegenheit unter Anwendung des §144 SGB III sanktionieren will.

Ausnahme: Das Job-Center gibt Ihnen die Arbeitsgelegenheit, um Ihre Erwerbswilligkeit zu überprüfen. Wenn die nicht vorhanden ist, dann wird das ALG2 gekürzt. Wenn Sie ebenfalls keine Eigenbemühungen (Bewerbungen, etc.) nachweisen könnten, wäre auch das ALG1 mit einer Sperrzeit zu belegen.

Aber das ist in Ihrem Fall ausdrücklich nicht so, da Sie Bewerbungen schreiben.
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Mickey5000
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Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

dann könnte ich ja theoretisch gesehen so oft arbeitsmaßnahmen ablehnen und am ende könnten die mir nur das ALG 2 kürzen bzw. streichen (was eh grad mal 90 euro im monat beträgt bei mir) und ALG 1 bleibt davon unberührt...hmm...naja gut zu wissen...
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Idiotenwiese
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 23.09.06, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwann rutschen Sie gegebenenfalls aus dem ALG1-Bezug raus und es besteht noch eine Sanktion im ALG2. Dann müssten Sie damit klarkommen, plötzlich sehr eingeschränkt zu leben.
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Mickey5000
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Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 23.09.06, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

ja aber dann erst nach 9 monaten, weil ich grad mal seit 3 monaten arbeitslos bin...
ich bin zuversichtig dass ich bisdahin was finde..danke für die antworten Smilie
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