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Mickey5000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.09.2006 Beiträge: 60
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Verfasst am: 21.09.06, 00:17 Titel: JobCenter loswerden!! |
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hi
ich bin seit 3 monaten arbeitslos und beziehe ALG 1...da das geld für die miete nicht ausgereicht hat habe ich auch antrag auf ALG 2 gestellt...nach 2 monate wartezeit ist der antrag letzte woche durchgegangen und ich kriege jetzt sagenhafte 90 euro mehr im monat! naja besser als garnix dachte ich mir...aber dann ist mir eingefallen dass jetzt das jobcenter für mich zuständig ist in sachen vermittlung von arbeitsplätzen...jetzt kommt meine frage: wenn mir das jobcenter auch einen 1 euro job anbietet und ich den nicht annehme, wird dann das ganze geld (ALG 1 und 2) gestrichen?? oder nur ALG 2??
ehrlich gesagt bereue ich es dass ich beim jobcenter bin, würd viel lieber wollen dass weiterhin das arbeitsamt für mich zuständig ist...was kann ich denn jetzt machen dass ich nix mehr mit dem jobcenter zu tun habe ? einfach kündigen? (ich würde aus prinzip nicht für 1 euro arbeiten gehen!)
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,
vielen dank im voraus |
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Rafau20 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2006 Beiträge: 67
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Verfasst am: 21.09.06, 03:16 Titel: |
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Hallo erstmal also die Leute die hart arbeiten gehen und schön und braf ihre steuern zahlen, davon lebst du und du willst dann nichts dafür tuen ? finde ich nicht gut
Aber zu deiner fragen
wenn du den 1 Euro Job nicht an nimmst, dann kan der Fall kommen, dass dir 30 % gestrichen werden des gesamt Geldes.
Wenn du den 1 Euro job also die Arbeitsmasnahme zum 2 mal nicht an nimmst dann werden dir glaube ich 80 % gestrichen.
Und alle guten dinge sind drei und dann wird es komplett eine sperre geben.
und wegen den Jobcenter da würde ich mal lieber selber nachfragen wie es ausschaut ob du wechseln könntest . _________________ Wenn Ihnen mein Beitrag gefallen hat, so würde es mich freuen, wenn Sie mich bewerten könnten, indem Sie einfach auf das Grüne Zeichen unter meinen Namen klicken würden. |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 21.09.06, 05:50 Titel: Re: JobCenter loswerden!! |
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| Mickey5000 hat folgendes geschrieben:: |
ehrlich gesagt bereue ich es dass ich beim jobcenter bin, würd viel lieber wollen dass weiterhin das arbeitsamt für mich zuständig ist...was kann ich denn jetzt machen dass ich nix mehr mit dem jobcenter zu tun habe ? einfach kündigen? (ich würde aus prinzip nicht für 1 euro arbeiten gehen!)
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Das Jobcenter werden Sie nicht mehr los. Hier ist der Druck deutlich höher als bei der Agentur für Arbeit, vor allem für unter-25-jährige.
Vor dem 1-Euro-Job kommen aber noch ein paar Maßnahmen, wie Praktika und Bewerbungen schreiben.
Die Sanktionen, wie oben beschrieben, gehen recht schnell bis zur völligen Einstellung der Leistungen. Einzige Möglichkeit, da heraus zu kommen, ist eine Abmeldung wegen erfolgreicher Arbeitsaufnahme! |
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Mickey5000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.09.2006 Beiträge: 60
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Verfasst am: 21.09.06, 11:20 Titel: |
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also erst einmal danke für die antworten...
@ rafau20 du kannst nicht sagen dass ich nichts dafür tue und vom geld anderer leute lebe...schliesslich habe ich auch jahrelang gearbeitet und schön eingezahlt und wenn ich jetzt leider arbeitlos bin (hab ich mir nicht ausgesucht) und anspruch auf 1 jahr arbeitslosengeld hab dann ist es ja wohl klar dass ich das in anspruch nehme...wäre ja blöd wenn ich nein sagen würde, oder??
hmm das heisst also ich muss eine stelle finden, im moment sieht es aber schlecht aus...habe unzählige absagen bekommen
nehmen wir mal an ich krieg doch ne stelle die aber nicht von dauer ist und werde dann wieder gekündigt und muss mich wieder arbeitslos melden....bin ich dann wieder automatisch beim jobcenter oder nur beim arbeitsamt?? |
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 21.09.06, 12:31 Titel: |
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würde mich aber nicht zu sehr darauf verlassen nach dem einen jahr direkt was zu finden denn dann wird es auch nicht besser aussehen wie jetzt.
ich weiß zwar nicht welche ausbildung sie haben aber bieten sie sich doch bei div. firmen als praktikant an sofern überhaupt aussicht auf übernahme besteht dann kann der AG schoinmal ihre leistung testen u. sich ein dann entscheiden u. das AA b.z.w jobcenter sieht das sie ihren arsch heben u. wird ihnen nicht so schnell an den karren pissen.
ist zum. meine laienmeinung. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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Idiotenwiese FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.08.2006 Beiträge: 55
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Verfasst am: 21.09.06, 13:45 Titel: Re: JobCenter loswerden!! |
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| Mickey5000 hat folgendes geschrieben:: | ich bin seit 3 monaten arbeitslos und beziehe ALG 1...da das geld für die miete nicht ausgereicht hat habe ich auch antrag auf ALG 2 gestellt...nach 2 monate wartezeit ist der antrag letzte woche durchgegangen und ich kriege jetzt sagenhafte 90 euro mehr im monat! naja besser als garnix dachte ich mir...aber dann ist mir eingefallen dass jetzt das jobcenter für mich zuständig ist in sachen vermittlung von arbeitsplätzen...jetzt kommt meine frage: wenn mir das jobcenter auch einen 1 euro job anbietet und ich den nicht annehme, wird dann das ganze geld (ALG 1 und 2) gestrichen?? oder nur ALG 2??
ehrlich gesagt bereue ich es dass ich beim jobcenter bin, würd viel lieber wollen dass weiterhin das arbeitsamt für mich zuständig ist...was kann ich denn jetzt machen dass ich nix mehr mit dem jobcenter zu tun habe ? einfach kündigen? (ich würde aus prinzip nicht für 1 euro arbeiten gehen!) |
Einerseits das ergänzende ALG2 mitnehmen, jedoch nicht die Verpflichtungen in Kauf nehmen wollen, die das SGB II vorsieht (Grundsatz des Förderns und Forderns). Das funktioniert natürlich nicht. 1080 Euro im Jahr gibt es nicht geschenkt.
Nebenbei erwähnt sind die eingezahlten Beträge in die Arbeitslosenversicherung nicht relevant, da das ALG2 eine reine steuerfinanzierte Leistung ist. Somit darf der Steuerzahler (die Allgemeinheit) auch von Ihnen erwarten, alles erdenkliche zu tun, damit kein ALG2-Anspruch mehr besteht. Verstöße dagegen werden folgerichtig mit Sanktionen belegt.
Wegfallen kann bei Ablehnung nur das ALG2, da die Sanktionsregelungen des § 31 SGB II auch nur Leistungen dieses Gesetzes betreffen.
Ich hoffe für Sie, dass Sie vor Ablauf der Bezugsdauer des ALG1 wieder einen Job finden. Wenn Sie dann eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung ablehnen, stehen Sie womöglich ohne Geld da.
Und letztendlich gehen Sie nicht für einen Euro arbeiten. Die staatliche Leistung (derzeit noch im geringen Umfang) sollten Sie ebenfalls als "monatliches Einkommen" ansehen.
Da gibt es dann Leute, die arbeiten hart für weniger Geld... |
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Mickey5000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.09.2006 Beiträge: 60
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Verfasst am: 21.09.06, 14:25 Titel: |
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| also so wie ich das jetzt verstanden habe fällt nur das ALG 2 weg wenn ich vom jobcenter keinen 1-euro-job annehme??? |
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Idiotenwiese FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.08.2006 Beiträge: 55
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Verfasst am: 21.09.06, 14:40 Titel: |
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Korrekt, das SGB III sieht ja auch keine MAE-Jobs vor.
Allerdings könnten Sie als ALG2-Empfänger auch gewisse Ansprüche zur Arbeitsvermittlung geltend machen. Vielleicht sollten Sie einfach mal mit dem Berater des Job Centers in Kontakt treten, um Qualifizierungsangebote etc. zu erhalten.
Könnte Ihre Erwerbslosigkeit verkürzen. |
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Mickey5000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.09.2006 Beiträge: 60
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Verfasst am: 21.09.06, 15:13 Titel: |
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merkwürdig, vorhin meinter einer das die ganzen leistungen (ALG 1 und 2) gekürzt oder gestrichen werden....haben mir auch paar bekannte gesagt...ich blick da irgendwie nicht mehr durch  |
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Idiotenwiese FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.08.2006 Beiträge: 55
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Verfasst am: 21.09.06, 19:04 Titel: |
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| Mickey5000 hat folgendes geschrieben:: | merkwürdig, vorhin meinter einer das die ganzen leistungen (ALG 1 und 2) gekürzt oder gestrichen werden....haben mir auch paar bekannte gesagt...ich blick da irgendwie nicht mehr durch  |
Rechtsgrundlage für die Streichung beider Leistungen soll dann sein?
Würde mich interessieren, wie man die Ablehnung einer 1-Euro-Arbeitsgelegenheit unter Anwendung des §144 SGB III sanktionieren will.
Ausnahme: Das Job-Center gibt Ihnen die Arbeitsgelegenheit, um Ihre Erwerbswilligkeit zu überprüfen. Wenn die nicht vorhanden ist, dann wird das ALG2 gekürzt. Wenn Sie ebenfalls keine Eigenbemühungen (Bewerbungen, etc.) nachweisen könnten, wäre auch das ALG1 mit einer Sperrzeit zu belegen.
Aber das ist in Ihrem Fall ausdrücklich nicht so, da Sie Bewerbungen schreiben. |
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Mickey5000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.09.2006 Beiträge: 60
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Verfasst am: 22.09.06, 19:48 Titel: |
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| dann könnte ich ja theoretisch gesehen so oft arbeitsmaßnahmen ablehnen und am ende könnten die mir nur das ALG 2 kürzen bzw. streichen (was eh grad mal 90 euro im monat beträgt bei mir) und ALG 1 bleibt davon unberührt...hmm...naja gut zu wissen... |
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Idiotenwiese FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.08.2006 Beiträge: 55
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Verfasst am: 23.09.06, 12:32 Titel: |
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| Irgendwann rutschen Sie gegebenenfalls aus dem ALG1-Bezug raus und es besteht noch eine Sanktion im ALG2. Dann müssten Sie damit klarkommen, plötzlich sehr eingeschränkt zu leben. |
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Mickey5000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.09.2006 Beiträge: 60
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Verfasst am: 23.09.06, 14:21 Titel: |
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ja aber dann erst nach 9 monaten, weil ich grad mal seit 3 monaten arbeitslos bin...
ich bin zuversichtig dass ich bisdahin was finde..danke für die antworten  |
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