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Rückgabe von Unterlagen

 
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donkrawallo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 22:10    Titel: Rückgabe von Unterlagen Antworten mit Zitat

Muss ein Anwalt Unterlagen des Mandanten an diesen zurück geben?

In meinem Fall handelt es sich um zwei Verfahren vor dem AG. Eines wurde verloren und ist rechtkräftig abgeschlossen. Keine Berufungsmöglichkeit. Das zweite Verfahren läuft noch vor dem gleichem AG. In diesem Verfahren wurde das Mandat gekündigt. Hier liegt der Streitwert über der Berufungsgrenze.

Zu beiden Verfahren verweigert der Anwalt die Herausgabe von Unterlagen, die er von mir oder vom Gericht erhalten hatte, mit der Begründung, diese Unterlagen müsse er fünf Jahre lang aufbewahren.

Im ersten Fall wird sich aus den Unterlagen ergeben, dass es der Anwalt mir Schriftsätze des Gerichts oder der Gegenseite nicht zur Kenntnis gegeben hat. Im zweiten Fall brauche ich die Unterlagen um den Prozess ohne Anwalt weiterführen zu könen,

Die RAK Berlin sieht keine "berufsrechtlichen Verfahlungen".

Meinungen dazu?
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kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

mho muss der Anwalt die Unterlagen herausgeben.
Ausnahme: Sie haben seine Rechnung nicht (oder nicht vollständig) bezahlt.

Davon ausgenommen, wieder imho, sind die Notizen vom Anwalt usw.
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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donkrawallo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Rechnungen sind bezahlt, was vom Anwalt auch bestätigt ist.
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