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Verfasst am: 21.09.06, 22:10 Titel: Rückgabe von Unterlagen
Muss ein Anwalt Unterlagen des Mandanten an diesen zurück geben?
In meinem Fall handelt es sich um zwei Verfahren vor dem AG. Eines wurde verloren und ist rechtkräftig abgeschlossen. Keine Berufungsmöglichkeit. Das zweite Verfahren läuft noch vor dem gleichem AG. In diesem Verfahren wurde das Mandat gekündigt. Hier liegt der Streitwert über der Berufungsgrenze.
Zu beiden Verfahren verweigert der Anwalt die Herausgabe von Unterlagen, die er von mir oder vom Gericht erhalten hatte, mit der Begründung, diese Unterlagen müsse er fünf Jahre lang aufbewahren.
Im ersten Fall wird sich aus den Unterlagen ergeben, dass es der Anwalt mir Schriftsätze des Gerichts oder der Gegenseite nicht zur Kenntnis gegeben hat. Im zweiten Fall brauche ich die Unterlagen um den Prozess ohne Anwalt weiterführen zu könen,
Die RAK Berlin sieht keine "berufsrechtlichen Verfahlungen".
mho muss der Anwalt die Unterlagen herausgeben.
Ausnahme: Sie haben seine Rechnung nicht (oder nicht vollständig) bezahlt.
Davon ausgenommen, wieder imho, sind die Notizen vom Anwalt usw. _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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