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Meine Freundin hat eine Fahrradfahrerin angefahren, die in einem Kreisverkehr entgegengesetzt der Fahrtrichtung ( gemäß Schildern, die nicht übersichtlich angeordnet sind, aber erlaubt) den Kreisverkehr befuhr.
Dabei benutzte sie nicht den vorgezeichneten Überquerungsweg, sondern wollte sich noch vor dem Auto meiner Freundin durchzwängen, die bereits auf dem Fahrradüberquerungsweg stand. Beim Anfahren berührte sie das Fahrrad und die Radfahrerin fiel um. Es waren nur leichte Prellungen festgestellt wurden.
Den Schaden habe ich erstmal meiner Versicherung gemeldet, denn das Auto ist über mich versichert. Bisher hatten wir mit eventuellen Forderungen von der Radfahrerin und eventuell der Krankenversicherung wegen des Krankentransportes gerechnet doch nun tritt auf einmal der Arbeitgeber der Radfahrerin auf die Bühne....
Er sendete uns eine Rechnung über das Bruttoarbeitsentgelt der Radfahrerin, sowie über seine Kosten, also die Sozialversicherungsbeiträge AG und Unkosten von 30 € zu, bezogen auf die Krankheitstage seiner Arbeitnehmerin.
Meine Frage ist nun:
Darf er das??? Er hätte auch bei Krankheit das Arbeitsentgelt weiterzahlen müssen.
Dann die Sache mit dem Kreisverkehr und sie hat den Radweg verlassen, wie ist eure Meinung dazu???
Darf er das??? Er hätte auch bei Krankheit das Arbeitsentgelt weiterzahlen müssen.
Hallo,
offensichtlich hat er das Arbeitsentgelt weitergezahlt, obwohl er die entsprechende Arbeitsleistung nicht bekommen hat ("Lohnfortzahlung"). Und deshalb will er das weitergezahlte Entgelt jetzt wiederhaben.
Wenn ein Dritter die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers verschuldet, darf der Arbeitgeber das. Ob er bei einer anderen Krankheit auch verpflichtet gewesen wäre, Entgeltfortzahlung zu leisten ist unerheblich. Warum sollte auch ein Schädiger bessergestellt werden, wenn er einen Arbeitnehmer schädigt, als z. B. einen Selbständigen?
Viele Grüße,
Cephalotus _________________ Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters muss sich um diesen Schadenresatzanspruch kümmern. Der Halter oder Fahrer selbst hat dami nix zu tun, genau dafür hat er ja seine Haftpflichtversicherung.
Den geltend gemachten Anspruch also sofort an die Haftpflichtversicherung weiterleiten! _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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