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Langsamer als eine Person die selbst beim gewerbeamt anruft*g* _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst
Ist es dann ein Versäumnis des RA, wenn dieser unter Kenntnis der Eile die Anfrage per Post an das Gewerbeamt sendet und 14 Tage verstreichen lässt, bis die Antwort bei Ihm ist?
Vielleicht findet sich noch ein netter Beantworter
Nein. Wenn die zuständige Behörde überlastet ist oder der Sachbearbeiter im Urlaub ist, bringt es auch nichts, wenn der Anwalt dauert anruft und droht, bettelt und weint.
Es könnte lediglich in ganz seltenen Einzelfällen ein Versäumnis darstellen, wenn der Anwalt in Kenntnis einer Eilbedüftigkeit die Anfrage 2 Wochen liegen lässt, bevor er sie überhaupt zur Post gibt.
Solche Einzelfälle könnten sich aber meines Erachtens nur im Zusammenhang mit einer Verjährungsproblematik ergeben.
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