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Motorrschaden durch Werkstattpfusch

 
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Detabe
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Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 16:43    Titel: Motorrschaden durch Werkstattpfusch Antworten mit Zitat

Hallo,
ich finde euer Forum super und sehr informativ. Jetzt hab ich selber ein Problem.
Folgender Fall hat sich zu getragen. A hat bei der Autowerkstatt B den Zahnriemen am Auto wechslen lassen. 4 Monate später bleibt das besagte Auto einfach stehen. Auto wird von Werkstatt C abgeschleppt und nachgeschaut. Dabei stellt sich raus, dass die Schraube von der Spannrollen an dem der Zahnriemen hängt gebrochen ist. Zahnriemen ist abgesprungen Motor ist ein Totalschaden. Daraufhin schaltet A einen Anwalt ein. Werkstatt B äußert sich in keinsterweise zum Schaden. Amtsgericht leitet daraufhin ein Beweissicherungsverfahren ein. Der bestellte Gutachter stellt fest, Schaden eindeutig von Werkstatt B verursacht. A hat bis jetzt noch kein schriftliches Gutachten.
Nun zur Frage. Kann A für das defekte Fahrzeug einen Nutzungsausfall geltend machen
( Fahrzeug steht nun immerhin 7 Monate kaputt rum)? Da das Fahrzeug finanziert wurde muss ja auch noch weiter die Raten bezahlt werden. Könnte A diese auch geltend machen?
Ich hoffe die Fragen liegen im Rahmen und stellen keine Rechtsberatung da.
Schon mal Danke für eine Antwort.
Gruß Detabe
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

hm, der eigene anwalt von A hat dazu keine antworten?
_________________
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Detabe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
der Anwalt von A ist gerade im Urlaub.
A macht sich im Moment einfach nur Gedanken darüber und wollte sich dann von seinem Anwalt weiter beraten lassen.
A ist sich nur nicht sicher ob Nutzungsausfall geltend gemacht werden kann.
Gruß Detabe
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

ein nutzungsausfall für die kompletten 7 monate wird es sicher nicht geben.
_________________
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