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Verfasst am: 27.09.06, 16:43 Titel: Motorrschaden durch Werkstattpfusch
Hallo,
ich finde euer Forum super und sehr informativ. Jetzt hab ich selber ein Problem.
Folgender Fall hat sich zu getragen. A hat bei der Autowerkstatt B den Zahnriemen am Auto wechslen lassen. 4 Monate später bleibt das besagte Auto einfach stehen. Auto wird von Werkstatt C abgeschleppt und nachgeschaut. Dabei stellt sich raus, dass die Schraube von der Spannrollen an dem der Zahnriemen hängt gebrochen ist. Zahnriemen ist abgesprungen Motor ist ein Totalschaden. Daraufhin schaltet A einen Anwalt ein. Werkstatt B äußert sich in keinsterweise zum Schaden. Amtsgericht leitet daraufhin ein Beweissicherungsverfahren ein. Der bestellte Gutachter stellt fest, Schaden eindeutig von Werkstatt B verursacht. A hat bis jetzt noch kein schriftliches Gutachten.
Nun zur Frage. Kann A für das defekte Fahrzeug einen Nutzungsausfall geltend machen
( Fahrzeug steht nun immerhin 7 Monate kaputt rum)? Da das Fahrzeug finanziert wurde muss ja auch noch weiter die Raten bezahlt werden. Könnte A diese auch geltend machen?
Ich hoffe die Fragen liegen im Rahmen und stellen keine Rechtsberatung da.
Schon mal Danke für eine Antwort.
Gruß Detabe
hm, der eigene anwalt von A hat dazu keine antworten? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Hallo,
der Anwalt von A ist gerade im Urlaub.
A macht sich im Moment einfach nur Gedanken darüber und wollte sich dann von seinem Anwalt weiter beraten lassen.
A ist sich nur nicht sicher ob Nutzungsausfall geltend gemacht werden kann.
Gruß Detabe
ein nutzungsausfall für die kompletten 7 monate wird es sicher nicht geben. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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