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Verfasst am: 29.09.06, 10:26 Titel: Gutschrift bei Kleinunternehmerreglung
Guten Tag,
im Moment betreibe ich ein kleines Gewerbe, wobei ich umsatzsteuerpflichtig bin.
Ein Partner von mir, welcher für mich Kunden gewinnt, ist jedoch nicht umsatzsteuerpflichtig, da er die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nimmt.
Ich wollte jetzt die erste Gutschrift/Provision an meinen Partner abführen. Leider bin ich mir unschlussig, ob ich auf dem Beleg auf den auszuzahlenden Netto Betrag Umsatzsteuer aufschlagen darf (die ich mir ja dann vom Finanzamt zurückholen würde), weil mein Partner diese ja gar nicht an das Finanzamt abführt?
Die Gutschrift ist nicht anderes als ein Rechnung nur Rückwärts. Also wenn er Ihnen auf einer Rechnung kein MWST aufführen darf dann auch nicht bei einer Gutschrift.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Offen ist jetzt noch, ob ich die Rechnung irgendwo bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben muss? Leider habe ich kein passendes Feld im Elster Programm gefunden.
Oder wird die Rechnung erst wieder bei der jährlichen Steuererklärung relevant?
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.11.06, 13:11 Titel:
Hallo,
wie schon gesagt. Die Gutschrift ist die Rechnung, die hier nur der Leistungsempfänger und nicht der Leistende erstellt. Insoweit ist es USt für den Leistenden und Vorsteuer für den Leistungsempfänger. VoSt und USt sind in den Elsterformularen zu finden.
auf der Rechnung befindet sich aber keine Mehrwertsteuer, da der Ausstellende von der Kleinunternehmerregelung gebraucht macht und keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführt.
Ich habe jetzt quasi eine Rechnung über xxx EUR vorliegen, ohne ausgewiesene MwSt und weiß nicht, ob diese Rechnung irgendwo bei mir in die Umsatzsteuervoranmeldung einfließt. Ich selbst mache natürlich keinen Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung.
Da Du eine Eingangsrechnung (= Gutschrift) ohne Vorsteuer erhalten hast, kannst Du diesen auch nicht in Anspruch nehmen. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist nichts zu berücksichtigen.
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