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Haftung eines Handelsvertreters für Aussagen

 
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-Rüdiger-
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.10.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 03.10.06, 07:10    Titel: Haftung eines Handelsvertreters für Aussagen Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

ich hab schon gesucht, aber nichts bezüglich meines Anliegens gefunden, obwohl ich denke, dass hier einige Handelsvertreters mit änlichen Fragestellungen konfrontiert sein müssten. Es geht um die Haftung eines Handelsvertreters zu getroffenen Aussagen:

A ist Handelsvertreter für B, es geht um den Vertrieb eines Medizinproduktes.
A vertreibt für B und A macht auch im Rahmen seiner Tätigkeit Werbung für das Produkt, mit Aussagen, die mit B abgestimmt sind, beispielsweise schreibt er Briefe an Kaufinteressenten, schaltet Anzeigen etc.. A trifft somit Aussagen zu Produkteigenschaften.

Frage:
Wer haftet für die Richtigkeit der Aussagen?
Beispiel: Wer haftet dafür, dass das Produkt die beschriebene Wirkung erbringt?

Danke & herzlichen Gruß an alle Interessierten
Rüdiger


PS: Es geht jetzt nicht um Schäden, die ggf. durch die Anwendung des Medizinproduktes beim Anwender entstehen, dafür greift die Produkthaftung ...
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 03.10.06, 07:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Handelsvertreter handelt im fremden Namen für fremde Rechnung.

Somit haftet B für die Aussagen des Handelsvertreters A. A ist Erfüllungsgehilfe des B, das Verschulden des A wird dem B zugerechnet.
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-Rüdiger-
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.10.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 04:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rembrandt,
herzlichen Dank für die klare Ansage Winken
Gruß
Rüdiger
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