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Nachfolgeklausel bei oHG-Gesellschaft

 
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ohne Name
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 12:01    Titel: Nachfolgeklausel bei oHG-Gesellschaft Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:

A,B und C sind Gesellschafter einer oHG. Im Gesellschaftsvertrag ist bestimmt:
"Bei Ableben des A tritt seine Frau automatisch an seine Stelle."

Als A, ohne ein Testament hinterlassen zu haben, ablebt, besteht sein Sohn darauf, dass auch eher anteilig durch Erbschaft Gesellschaftsanteile hält.

Wie würdet Ihr diesen Fall lösen?
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towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 13:45    Titel: Re: Nachfolgeklausel bei oHG-Gesellschaft Antworten mit Zitat

ohne Name hat folgendes geschrieben::
Als A, ohne ein Testament hinterlassen zu haben, ablebt, besteht sein Sohn darauf, dass auch eher anteilig durch Erbschaft Gesellschaftsanteile hält.

Wie würdet Ihr diesen Fall lösen?
Grds. scheidet ein pers. haftender Gesellschafter mit seinem Tod aus der Gesellschaft aus, § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB. Die Erben werden nicht Gesellschafter. Somit kann kann der Sohn nur aufgrund seiner Erbenstellung keine Rechte an den Gesellschaftsanteilen ableiten.

Im Gesellschaftsvertrag kann natürlich eine abweichende Regelung getroffen werden, wie hier geschehen. Allerdings wurde nur die Ehefrau zur Nachfolgerin bestimmt, nicht der Sohn. Also wird dieser nicht Gesellschafter und muß sich nun mit seiner Mutter auseinandersetzen.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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