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Verfasst am: 06.10.06, 13:45 Titel: Re: Nachfolgeklausel bei oHG-Gesellschaft
ohne Name hat folgendes geschrieben::
Als A, ohne ein Testament hinterlassen zu haben, ablebt, besteht sein Sohn darauf, dass auch eher anteilig durch Erbschaft Gesellschaftsanteile hält.
Wie würdet Ihr diesen Fall lösen?
Grds. scheidet ein pers. haftender Gesellschafter mit seinem Tod aus der Gesellschaft aus, § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB. Die Erben werden nicht Gesellschafter. Somit kann kann der Sohn nur aufgrund seiner Erbenstellung keine Rechte an den Gesellschaftsanteilen ableiten.
Im Gesellschaftsvertrag kann natürlich eine abweichende Regelung getroffen werden, wie hier geschehen. Allerdings wurde nur die Ehefrau zur Nachfolgerin bestimmt, nicht der Sohn. Also wird dieser nicht Gesellschafter und muß sich nun mit seiner Mutter auseinandersetzen. _________________ Gruß
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