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Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage. Wenn man die Selbstauskunft einer Bürgschaftsbank zur Absicherung eines Kedites unterschreibt, und dort steht, dass man die allgemeinen Bürschaftsbedingungen anerkennt, bedeutet das gleichzeitig, dass man dann gegenüber der Bürgschaftsbank mit seinem Vermögen bürgt, weil das so in den allgemeinen Bürgschaftsbedingungen steht? Die Absicherung der Bürgschaft sollte eigentlich durch einen Investor erfolgen. Trotzdem verlangt die Bürgschaftsbank von jedem Gesellschafter eine Selbstauskunft. Mir ist unklar, ob man durch eine Selbstauskunft in die Haftung genommen werden kann nur weil man gleichzeitig die allgemeinen Bürgschaftsbedingungen anerkennen muss und obwohl es eigentlich ganz anders verhandelt wurde?
die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln eine Vielzahl von möglichen Fällen. Viele der dort angesprochenen Regelungen treffen auf das jeweilige konkrete Geschäft nicht zu. Wenn in den AGB z.B. etwas über Wechsel geregelt ist, und ich habe keine Wechsel, so ist diese Regelung einfach irrelevant.
Die Regelungen der AGB dürfen (bei Verbrauchern) nicht überraschend sein. Daher würde ich es in der Praxis ausschliessen, dass man über die Abgabe einer Selbstauskunft eine Bürgschaft gewährt.
Aber: Eine Selbstauskunft wird üblicherweise gerade von Kreditnehmern und Bürgen (nicht von unbeteiligten Dritten) gefordert. Daher wäre es gut, noch zu erfahren, was mit der Selbstauskunft beabsichtigt ist.
i.d.R. ist es doch so, dass die Bürgschaftsbank einen Bankkredit verbürgt. Bei einer GmbH z.B. mit mehreren Gesellschaftern wird m.E. immer eine Selbstauskunft von allen angefordert. Bei einem Antrag bei der Bü-Bank ( der über die Hausbank gestellt wird ) werden doch auch im Vorwege die Sicherheiten besprochen und abgeklärt -insofern ist m.E. eine Selbstauskunft noch keine Bürgschaftsverpflichtung.
In der Praxis hält doch auch die Hausbank die Sicherheiten für die Bü-Bank - hier müßte dann ja auch mit den Kreditverträgen ( wenn denn die Bü-Bank eine Garantie übernehmen sollte ) die Frage der Bürgschaften geklärt werden bzw. entsprechende Urkunden unterzeichnet werden.
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