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Bin Arbeitnehmer und bislang noch nicht dazu gekommen, meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 fertigzustellen und ans Finanzamt weiterzuleiten.
Besteht diesbezüglich ein letztmöglicher Abgabetermin, an dem die Steuererklärung spätestens beim Finanzamt eingegangen sein muss, um für eine Rückerstattung noch berücksichtigt zu werden?
Der Grund dafür, dass ich meine Steuererklärung noch nicht abgegeben habe, besteht darin, dass ich 2005 erstmals den Freibetrag für Kapitalerträge überschritten habe und somit im Jahr 2005 zusätzlich zu meiner Einkommensteuer als Arbeitnehmer erstmals Kapitalertragssteuer anfällt. Und hiermit muss ich mich wohl erst noch eingehender befassen.....
Das kommt drauf an, in welcher Höhe Sie den Sparerfreibetag und Werbungskostenpauschbetrag von insgesamt 1421 € (verheiratet doppelter Betrag) überschreiten.
Liegen keine weiteren Einkünfte außer Arbeitslohn und Zinsen vor, so liegt bei mehr als 410 € Zinsen eine Pflichtveranlagung vor. Die Abgabe wäre dann bis zum Ablauf einer Festsetzungsfrist, die ich hier nicht näher erläutern werden, möglich, das sind einige Jahre.
Bei Antragsveranlagung muss 2005 bis spätestens Ende 2007 abgegeben werden. Sollte also kein Problem sein.
Danke für die Info, da kann ich ja beruhigt sein, weil ich meinte, irgendwo gelesen zu haben, dass die Abgabefrist für die Steuererklärung Ende September wäre, und auch das nur dann, wenn man einen Steuerberater eingeschaltet hätte (wegen Fristverlängerung).
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