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private Krankenversicherung zahlt nicht!!!
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bonaparte1979
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Anmeldungsdatum: 26.09.2006
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 11:36    Titel: private Krankenversicherung zahlt nicht!!! Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

Y hat folgende Problemstellung:

Y ist privat Krankenversichert dies seit 01/2005 in 01/2006 wechselte Y zu einer anderen privaten Krankenversicherung ( besseres Preisleistungsverhältnis ).

Bei Y wurde nach Taubheitsgefühlen in den Beinen ein schwerer massenvorfall der Bandscheibe diagnostiziert. Nun kommt Y nach 6 Wochen in den Krankentagegeldanspruch, welcher allerdings mit der Begründung der Prüfung des Vorfalls noch nicht ausgezahlt werden kann. Ebenfalls werden sämtliche Leistungen ( Kosten für Tomographie etc. ) vorab nicht von der Versicherung bezahlt.

Y bekommt nun von der Versicherung Bescheid, dass Sie nicht zahlen werden und der
Versicherungsvertrag vorzeitig aufgelöst wird.

Die Begründung hierfür, ist das Y in 2003 sich wegen Rückenschmerzen behandeln lies. Dies wäre ja ein klarer Vorfall von einer Vorerkrankung, und wurde bei dem Antrag auf Versicherungsschutz nicht angegeben.!!????

Bei Y wurde vorher noch nie ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert, somit wurde auch beim Antrag keiner angegeben.

Y hatte auch von der Aufnahme in der Versicherung keinen Arzt besuchen müssen, zwecks einer Grunduntersuchung.

Hieraus ergibt sich nun die Frage ob die Versicherung auf Grund einer Behandlung wegen Rückenschmerzen hier Ihre Zahlung einstellen kann, bzw. den Vertrag aufheben kann.

Würde mich auf Antworten freuen.

Gruss
A.
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 11:49    Titel: Re: private Krankenversicherung zahlt nicht!!! Antworten mit Zitat

bonaparte1979 hat folgendes geschrieben::
Hallo Zusammen,

Y hat folgende Problemstellung:

Y ist privat Krankenversichert dies seit 01/2005 in 01/2006 wechselte Y zu einer anderen privaten Krankenversicherung ( besseres Preisleistungsverhältnis ).

Bei Y wurde nach Taubheitsgefühlen in den Beinen ein schwerer massenvorfall der Bandscheibe diagnostiziert. Nun kommt Y nach 6 Wochen in den Krankentagegeldanspruch, welcher allerdings mit der Begründung der Prüfung des Vorfalls noch nicht ausgezahlt werden kann. Ebenfalls werden sämtliche Leistungen ( Kosten für Tomographie etc. ) vorab nicht von der Versicherung bezahlt.

Y bekommt nun von der Versicherung Bescheid, dass Sie nicht zahlen werden und der
Versicherungsvertrag vorzeitig aufgelöst wird.

Die Begründung hierfür, ist das Y in 2003 sich wegen Rückenschmerzen behandeln lies. Dies wäre ja ein klarer Vorfall von einer Vorerkrankung, und wurde bei dem Antrag auf Versicherungsschutz nicht angegeben.!!????

Bei Y wurde vorher noch nie ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert, somit wurde auch beim Antrag keiner angegeben.

Y hatte auch von der Aufnahme in der Versicherung keinen Arzt besuchen müssen, zwecks einer Grunduntersuchung.

Hieraus ergibt sich nun die Frage ob die Versicherung auf Grund einer Behandlung wegen Rückenschmerzen hier Ihre Zahlung einstellen kann, bzw. den Vertrag aufheben kann.

Würde mich auf Antworten freuen.

Gruss
A.



Fakt ist, dass man alle Vorerkrankungen anzugeben hat.
Das die Versicherung keinen Arztbesuch verlangt hat, ist belanglos. Wir sprechen hier von dem Vorwurf einer vorvertraglichen
Anzeigepflichtsverletzung... ob die "Rückenschmerzen" im Verhältnis zur Kündigung/Leistungsverweigerung stehen,
wird wohl vor Gericht geklärt werden müssen...


bonaparte1979 hat folgendes geschrieben::
Y ist privat Krankenversichert dies seit 01/2005 in 01/2006 wechselte Y zu einer anderen privaten Krankenversicherung ( besseres Preisleistungsverhältnis ).


Preis ja - Leistung wohl kaum Mit den Augen rollen Direktversicherung Frage
Sorry aber das eine konnte ich mir einfach nicht verkneifen... Verlegen

Grüßle Dookie!
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bonaparte1979
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Anmeldungsdatum: 26.09.2006
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist keine Direktversicherung....

Eine Erkrankung bei Y lag ja nicht vor...Y war lediglich wegen Rückenschmerzen Krankgeschrieben.

Da Y eine Rechtschutzversicherung hat, lässt Y das Gericht entscheiden.
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fagus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Antrag auf eine private Krankenversicherung werden wie bei einer BU oder Lebensversicherung Gesundheitsfragen gestellt. Die Folgen bei einer Falschbeantwortung sind dieselben. Keine Versicherungsleistung im Leistungsfall und Kündigung.
Auch nur einmalige Rückenschmerzen reichen für eine Kündigung locker aus, wenn Sie diese nicht angegeben haben. Natürlich kann niemand voraussagen, was vor Gericht passieren würde, aber sie dürfen davon ausgehen, dass die Richter den Standpunkt der Versicherung teilen. Eine genaue Diagnose muss dafür ebenfalls nicht vorliegen. Sorry, aber das resultiert aus Prozesserfahrung.
Ein einziger Ausfalltag (Lumbago) und zwei Spritzen innerhalb von 14 Tagen wurden bei mir vor Gericht im Urteil zu zu einer ´Erkrankung über einen längeren Zeitraum´ der hätte angegeben werden müssen.
So hatten das noch nicht mal die Anwälte der Versicherung gesehen mit der ich im Clinch lag........
Beim Abschluss von Krankenversicherungen wird bei den Gesunheitsfragen seitens vieler Vermittler leider noch viel öfter ´geschlampt´ als bei BU oder Lebensversicherungen. Leider ist den Versicherungskunden beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung sehr oft noch weniger klar, wie wichtig die korrekte und ausführliche Beantwortung der Gesundheitsfragen tatsächlich ist.

Gruss - fagus
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bonaparte1979
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Anmeldungsdatum: 26.09.2006
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube Rückenschmerzen sind mittlerweile eine Volkskrankheit, ich denke dass das die wenigsten Privat-Versicherten angeben. Das würde ja bedeuten, dass jeder der Rückenschmerzen nicht angibt auch keine Leistungen im Fall einer Bandscheibenerkrankung bekommt. Für mich persönlich nicht nachvollziebar, zeigt allerdings wieder wie man von Versicherungen abgezockt wird.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.06, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Die meisten Privatversicherten geben bei Versicherungsanbahnung brav an, früher mal gelegentlich Rückenschmrezen gehabt zu haben. Das schlägt sich dann allenfalls in einem minimal gesteigerten Beitrag nieder, schützt aber im Fall des Bandscheibenvorfalls vor unliebsamen überraschungen...
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

bonaparte1979 hat folgendes geschrieben::

Eine Erkrankung bei Y lag ja nicht vor...Y war lediglich wegen Rückenschmerzen Krankgeschrieben.


Es reicht schon eine Behandlung, da diese nämlich immer auf Beschwerden zurück zu führen ist...
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bonaparte1979
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Anmeldungsdatum: 26.09.2006
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Y ist auch vom Vermittler gefragt worden, Y gab auch an ab und zu Rückenschmerzen zu haben, der Vermittler meinte allerdings dass dies nicht wichtig sei. Es ginge eher um schwere Erkrankungen ( Krebs, etc. Allergien etc.)

NaJa das wird wohl schwer zu beweisen sein
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fagus
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Eben die Tatsache, dass Rückenschmerzen oft verharmlosend als Volkskraknkheit bezeichnet werden führt in´s Dilemma. Machen sie sich hier bloss nichts vor, denn die Richter sehen das wohl sehr oft anders....
Ich gebe zu, auch ich hatte bevor ich gezwungen wurde mich mit der Thematik auseinanderzusetzen mal dieses Weltbild. Jetzt weiss ich´s besser.

Gruss - fagus
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

bonaparte1979 hat folgendes geschrieben::
Y ist auch vom Vermittler gefragt worden, Y gab auch an ab und zu Rückenschmerzen zu haben, der Vermittler meinte allerdings dass dies nicht wichtig sei. Es ginge eher um schwere Erkrankungen ( Krebs, etc. Allergien etc.)

NaJa das wird wohl schwer zu beweisen sein


Welche PKV nimmt einen noch, wenn man Krebs hat?

Man sollte eben alles angeben, für 'nen typische Schnupfen oder so, den man sich alle paar Jahre mal einfangen kann gibt
es auch nicht gleich einen Risikozuschlag...
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Welche PKV nimmt einen noch, wenn man Krebs hat?

Wahrscheinlich fast jede ...
Für die Krebserkrankung erfolgt ein Ausschluss und zusätzlich wird ein Risikozuschlag des 10-fachen der "normalen" Prämie fällig.
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Welche PKV nimmt einen noch, wenn man Krebs hat?

Wahrscheinlich fast jede ...
Für die Krebserkrankung erfolgt ein Ausschluss und zusätzlich wird ein Risikozuschlag des 10-fachen der "normalen" Prämie fällig.



Hast ja räscht... Sehr glücklich
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Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 20.10.06, 13:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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bonaparte1979
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Anmeldungsdatum: 26.09.2006
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

bekommt Y jetzt eigentlich noch von irgendeiner Versicherung einen Schutz?

Kann man dann eine Erkrankung an den Bandscheiben im Versicherungsvertrag ausgrenzen. ( d.h. dass die Versicherung nicht für Kosten aus einem Bandscheibenvorfall in Leistung treten muss)

Gruss

A.
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Melle
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

bonaparte1979 hat folgendes geschrieben::

Bei Y wurde vorher noch nie ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert, somit wurde auch beim Antrag keiner angegeben.


Das ist bei einem Bandscheibenvorfall unerheblich. Ein Bandscheibenvorfall passiert eigentlich nicht ohne Voranzeichen. Wenn jemand an Rückenschmerzen leidet, dann ist dieser auch ein potenzieller Kandidat für einen Bandscheibenvorfall.

bonaparte1979 hat folgendes geschrieben::

Y hatte auch von der Aufnahme in der Versicherung keinen Arzt besuchen müssen, zwecks einer Grunduntersuchung.


Das ist auch nicht notwendig. Dafür gibt es die Gesundheitsfragen, die wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Hätten Sie damals angegeben, daß Sie wegen Rückenschmerzen in ärztlicher Behandlung und deswegen auch krankgeschrieben waren, hätte der Versicherer den Vertrag in dieser Form nicht angenommen, sondern hätte sich erstmal ein Bild über Ihren Gesundheitszustand gemacht.

bonaparte1979 hat folgendes geschrieben::

Hieraus ergibt sich nun die Frage ob die Versicherung auf Grund einer Behandlung wegen Rückenschmerzen hier Ihre Zahlung einstellen kann, bzw. den Vertrag aufheben kann.


Ja, kann sie aufgrund Paragraph 16 ff des Versicherungsvertragsgesetzes

bonaparte1979 hat folgendes geschrieben::

Für mich persönlich nicht nachvollziebar, zeigt allerdings wieder wie man von Versicherungen abgezockt wird.


Würden Sie ein brennendes Haus gegen Feuer versichern Frage Ausrufezeichen

bonaparte1979 hat folgendes geschrieben::

Y ist auch vom Vermittler gefragt worden, Y gab auch an ab und zu Rückenschmerzen zu haben, der Vermittler meinte allerdings dass dies nicht wichtig sei. Es ginge eher um schwere Erkrankungen ( Krebs, etc. Allergien etc.)


Was vor Gericht natürlich bewiesen werden müßte.



bonaparte1979 hat folgendes geschrieben::

bekommt Y jetzt eigentlich noch von irgendeiner Versicherung einen Schutz?

Kann man dann eine Erkrankung an den Bandscheiben im Versicherungsvertrag ausgrenzen. ( d.h. dass die Versicherung nicht für Kosten aus einem Bandscheibenvorfall in Leistung treten muss)


Das ist nicht ausgeschlossen. Auf jeden Fall wird ein fetter Risikozuschlag fällig. Ein Leistungsausschluß wird in solchen Fällen ungern gemacht, weil alles, was irgendwie mit dem damaligen Bandscheibenvorfall irgendwie in Verbindung stehen könnte, nicht gezahlt wird.

Mein Tipp

Sie könnten bei der Versicherungsgesellschaft nett nachfragen, ob die Weiterführung des Vertrages mit einem Risikozuschlag rückwirkend ab Vertragsbeginn möglich wäre (ist aber reine Kulanzsache)

Oder Sie wenden sich an einen wirklich guten Makler. Dieser kann Ihnen von vielen verschiedenen Gesellschaften Angebote einholen.
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Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld Smilie
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Melle hat folgendes geschrieben::
Oder Sie wenden sich an einen wirklich guten Makler. Dieser kann Ihnen von vielen verschiedenen Gesellschaften Angebote einholen.

Aber beim nächsten Antrag nicht vergessen anzugeben, dass die Vorversicherung gekündigt hat ...
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