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Als Kleinunternehmer...

 
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2406
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 18:13    Titel: Als Kleinunternehmer... Antworten mit Zitat

Als Kleinunternehmer...
Pfeil darf man von den Steuern absetzen? (z.B. Arbeitsmaterial)

Widerrufsrecht...
Pfeil bei Auktionen einen Monat?
Pfeil über einen Online-Shop zwei Wochen?
Pfeil ausschließen bei Software (wenn entsiegelt)? Welche §§?

Danke Winken
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 18.10.06, 05:59    Titel: Antworten mit Zitat

Als Kleinunternehmer ist man Unternehmer, und kann im Rahmen der Gewinnermittlung Einnahmen und notwendige Ausgaben gegenüberstellen.

Was die Widerrufsfristen betrifft (aktiv oder passiv gemeint?), ist auch der Kleinunternehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
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2406
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 18.10.06, 06:59    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort Winken

Ich habe gelesen, dass es bei den Steuern die Kleinunternehmerregelung gibt. D.h. man braucht keine Umsatzsteuer abführen. Aber dann logischerweise kann man doch nichts absetzen, oder sehe ich das falsch?
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2406
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hat keiner mehr eine Antwort? Mit den Augen rollen
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Dies betrifft nur die Umsatzsteuer.

Zwischen "absetzen" und der Verrechnung der Vorsteuer mit der Umsatzsteuer ist auch wieder ein Unterschied.

Im Übrigen greift diese Regelung nur auf Antrag, nicht automatisch. Ich kenne Kleinunternehmer, denen diese Regelung versagt wurde.
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2406
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

So, verstehe ich das nun richtig?

Man kann als Kleinunternehmer nach der Kleinunternehmerregelung (keine Umsatzsteuer-Abfuhr) handeln. Dieses abe rnur auf Antrag beim Finanzamt.

Wenn man nicht danach handelt, kann man ja Vorsteuer <-> Umsatzsteuer verrechnen.

Wenn man nach der Kleinunternehmerregelung handelt, kann man immernoch absetzen? Wann und wo wird abgesetzt? Steuererklärung?
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Benny0206
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2006
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 22.10.06, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern der Jahresumsatz 17500,00 EUR nicht übersteigt muss nach §19 Abs. 1 USTG. (Umsatzsteuergesetz), keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Jedoch darf in diesem Fall natürlich auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.
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2406
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 24.10.06, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Benny0206 hat folgendes geschrieben::
Sofern der Jahresumsatz 17500,00 EUR nicht übersteigt muss nach §19 Abs. 1 USTG. (Umsatzsteuergesetz), keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Jedoch darf in diesem Fall natürlich auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.


Super, dann habe ich das ja richtig verstanden.

Ab wann lohnt es sich, die Umsatzsteuer dennoch abzuführen, um einen Vorsteuerausgleich zu machen. Wenn man wenig verkauft un viel einkauft?
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Benny0206
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2006
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

2406 hat folgendes geschrieben::


Super, dann habe ich das ja richtig verstanden.

Ab wann lohnt es sich, die Umsatzsteuer dennoch abzuführen, um einen Vorsteuerausgleich zu machen. Wenn man wenig verkauft un viel einkauft?


Wenn man viel einkauft aber wenig verkauft läuft aber was falsch im Betrieb. Das würde zum Verlust führen den ja niemand herbeiführen möchte.
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2406
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 26.10.06, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist richtig, dann würde etwas falsch laufen, klar Lachen

Aber zu beginn kauft doch sehr viel mehr ein, als man verkauft. Dann lohnt es sich, stimmts?
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 26.10.06, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

2406 hat folgendes geschrieben::
Benny0206 hat folgendes geschrieben::
Sofern der Jahresumsatz 17500,00 EUR nicht übersteigt muss nach §19 Abs. 1 USTG. (Umsatzsteuergesetz), keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Jedoch darf in diesem Fall natürlich auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

Ab wann lohnt es sich, die Umsatzsteuer dennoch abzuführen, um einen Vorsteuerausgleich zu machen. Wenn man wenig verkauft un viel einkauft?

Das lohnt sich, wenn man häufig mit Kunden zu tun hat, die einen Vorsteuerabzug machen dürfen, wenn die USt-abgeführt wird. Ansonsten, wenn man unter Einkaufspreis verkaufen würde (was Unterlauterer Wettbewerb ist) oder relativ gesehn viel zu einen höheren USt-Satz einkauft als verkauft und die Differenz uw. EK-Preis und VK-Preis nicht alzu hoch ist.
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 26.10.06, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Benny0206 hat folgendes geschrieben::
Sofern der Jahresumsatz 17500,00 EUR
Zitat:
nicht übersteigt
muss nach §19 Abs. 1 USTG. (Umsatzsteuergesetz), keine Umsatzsteuer abgeführt werden.

So ist das nicht ganz richtig. Es hätte heißen müssen, "nicht überstiegen ist" (vergangenes Jahr) und der voraussichtliche Umsatz 50.000 Euro nicht übersteigt. Winken
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Pünktchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 26.10.06, 14:55    Titel: Re: Als Kleinunternehmer... Antworten mit Zitat

2406 hat folgendes geschrieben::

Widerrufsrecht...
Pfeil bei Auktionen einen Monat?
Pfeil über einen Online-Shop zwei Wochen?

So pauschal ist das falsch. Das hängt davon ab, ob eine korrekte Rechtsbelehrung vor oder nach dem Abschluss des Kaufvertrages erfolgt ist. Vor=2 Wochen, nach=1 Monat. §355

Zitat:
Pfeil ausschließen bei Software (wenn entsiegelt)? Welche §§?

§312d BGB.
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