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2406 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 63
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Verfasst am: 17.10.06, 18:13 Titel: Als Kleinunternehmer... |
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Als Kleinunternehmer...
darf man von den Steuern absetzen? (z.B. Arbeitsmaterial)
Widerrufsrecht...
bei Auktionen einen Monat?
über einen Online-Shop zwei Wochen?
ausschließen bei Software (wenn entsiegelt)? Welche §§?
Danke  |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 18.10.06, 05:59 Titel: |
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Als Kleinunternehmer ist man Unternehmer, und kann im Rahmen der Gewinnermittlung Einnahmen und notwendige Ausgaben gegenüberstellen.
Was die Widerrufsfristen betrifft (aktiv oder passiv gemeint?), ist auch der Kleinunternehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. |
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2406 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 63
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Verfasst am: 18.10.06, 06:59 Titel: |
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Danke für die Antwort
Ich habe gelesen, dass es bei den Steuern die Kleinunternehmerregelung gibt. D.h. man braucht keine Umsatzsteuer abführen. Aber dann logischerweise kann man doch nichts absetzen, oder sehe ich das falsch? |
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2406 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 63
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Verfasst am: 19.10.06, 17:57 Titel: |
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Hat keiner mehr eine Antwort?  |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 19.10.06, 18:30 Titel: |
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Dies betrifft nur die Umsatzsteuer.
Zwischen "absetzen" und der Verrechnung der Vorsteuer mit der Umsatzsteuer ist auch wieder ein Unterschied.
Im Übrigen greift diese Regelung nur auf Antrag, nicht automatisch. Ich kenne Kleinunternehmer, denen diese Regelung versagt wurde. |
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2406 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 63
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Verfasst am: 20.10.06, 17:48 Titel: |
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So, verstehe ich das nun richtig?
Man kann als Kleinunternehmer nach der Kleinunternehmerregelung (keine Umsatzsteuer-Abfuhr) handeln. Dieses abe rnur auf Antrag beim Finanzamt.
Wenn man nicht danach handelt, kann man ja Vorsteuer <-> Umsatzsteuer verrechnen.
Wenn man nach der Kleinunternehmerregelung handelt, kann man immernoch absetzen? Wann und wo wird abgesetzt? Steuererklärung? |
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Benny0206 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2006 Beiträge: 200
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Verfasst am: 22.10.06, 20:45 Titel: |
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Sofern der Jahresumsatz 17500,00 EUR nicht übersteigt muss nach §19 Abs. 1 USTG. (Umsatzsteuergesetz), keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Jedoch darf in diesem Fall natürlich auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden. |
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2406 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 63
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Verfasst am: 24.10.06, 16:19 Titel: |
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Benny0206 hat folgendes geschrieben:: | Sofern der Jahresumsatz 17500,00 EUR nicht übersteigt muss nach §19 Abs. 1 USTG. (Umsatzsteuergesetz), keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Jedoch darf in diesem Fall natürlich auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden. |
Super, dann habe ich das ja richtig verstanden.
Ab wann lohnt es sich, die Umsatzsteuer dennoch abzuführen, um einen Vorsteuerausgleich zu machen. Wenn man wenig verkauft un viel einkauft? |
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Benny0206 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2006 Beiträge: 200
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Verfasst am: 25.10.06, 21:56 Titel: |
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2406 hat folgendes geschrieben:: |
Super, dann habe ich das ja richtig verstanden.
Ab wann lohnt es sich, die Umsatzsteuer dennoch abzuführen, um einen Vorsteuerausgleich zu machen. Wenn man wenig verkauft un viel einkauft? |
Wenn man viel einkauft aber wenig verkauft läuft aber was falsch im Betrieb. Das würde zum Verlust führen den ja niemand herbeiführen möchte. |
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2406 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 63
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Verfasst am: 26.10.06, 11:27 Titel: |
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Das ist richtig, dann würde etwas falsch laufen, klar
Aber zu beginn kauft doch sehr viel mehr ein, als man verkauft. Dann lohnt es sich, stimmts? |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 26.10.06, 14:47 Titel: |
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2406 hat folgendes geschrieben:: | Benny0206 hat folgendes geschrieben:: | Sofern der Jahresumsatz 17500,00 EUR nicht übersteigt muss nach §19 Abs. 1 USTG. (Umsatzsteuergesetz), keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Jedoch darf in diesem Fall natürlich auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden. |
Ab wann lohnt es sich, die Umsatzsteuer dennoch abzuführen, um einen Vorsteuerausgleich zu machen. Wenn man wenig verkauft un viel einkauft? |
Das lohnt sich, wenn man häufig mit Kunden zu tun hat, die einen Vorsteuerabzug machen dürfen, wenn die USt-abgeführt wird. Ansonsten, wenn man unter Einkaufspreis verkaufen würde (was Unterlauterer Wettbewerb ist) oder relativ gesehn viel zu einen höheren USt-Satz einkauft als verkauft und die Differenz uw. EK-Preis und VK-Preis nicht alzu hoch ist. |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 26.10.06, 14:51 Titel: |
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Benny0206 hat folgendes geschrieben:: | Sofern der Jahresumsatz 17500,00 EUR muss nach §19 Abs. 1 USTG. (Umsatzsteuergesetz), keine Umsatzsteuer abgeführt werden. |
So ist das nicht ganz richtig. Es hätte heißen müssen, "nicht überstiegen ist" (vergangenes Jahr) und der voraussichtliche Umsatz 50.000 Euro nicht übersteigt.  |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 26.10.06, 14:55 Titel: Re: Als Kleinunternehmer... |
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2406 hat folgendes geschrieben:: |
Widerrufsrecht...
bei Auktionen einen Monat?
über einen Online-Shop zwei Wochen?
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So pauschal ist das falsch. Das hängt davon ab, ob eine korrekte Rechtsbelehrung vor oder nach dem Abschluss des Kaufvertrages erfolgt ist. Vor=2 Wochen, nach=1 Monat. §355
Zitat: | ausschließen bei Software (wenn entsiegelt)? Welche §§? |
§312d BGB. |
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