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Verfasst am: 25.10.06, 17:07 Titel: Kündigung als HGB-ler 84
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage:
Ich bin zur Zeit als freier Handelsvertreter (bei einer Bausparkasse) tätig und möchte hier kündigen - laut Vertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.
Muss ich diese auch als freier Handelsvertreter einhalten oder gibt es eine Möglichkeit, hier aus dem Vertrag vorzeitig rauszukommen?
Wie komme ich vorzeitig aus dem Vertrag raus, da ich gerne eine neue erfolgversprechende Stelle antreten möchte und dieses bereits zum 01.12.06 - leider bekomme ich jetzt von der Bausparkasse ein Schreiben, das die Kündigung erst zum 31.12.06 angenommen werden kann (Kündigung erfolgte Mitte Oktober 06).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Hilfe im voraus.
mfg andreas
1. Ein Handelsvertreter i.S.d. §84 HGB ist selbständig und kein Arbeitnehmer. Insoweit ist die Frage im Forum Arbeitsrecht also völlig falsch aufgehoben und vor allem gelten die im Arbeitsrecht bestehenden Kündigungsfristen nicht für die Selbständigen.
2. Verträge sind einzuhalten.
3. Bitte die Forenregeln lesen und das Posting entsprechend editieren (geht oben links über den Edit-Button), insbesondere die "ich"-Form vermeiden. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Zuletzt bearbeitet von Toph am 25.10.06, 22:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
Verfasst am: 25.10.06, 19:33 Titel: Re: Kündigung als HGB-ler 84
Andreas1811 hat folgendes geschrieben::
Muss ich diese auch als freier Handelsvertreter einhalten oder gibt es eine Möglichkeit, hier aus dem Vertrag vorzeitig rauszukommen?
Ein Rechtsanwalt liegt im Sterben. Er erbittet von seiner Frau die Bibel und liest darin. Seine Frau sagt ganz erstaunt: "Was willst Du mit der Bibel, Du hast doch nie an Gott geglaubt?"
Er antwortet: "Ich suche ein Hintertürchen!"
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