Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kündigung als HGB-ler 84
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kündigung als HGB-ler 84

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Andreas1811
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Stedesdorf

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 17:07    Titel: Kündigung als HGB-ler 84 Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage:
Ich bin zur Zeit als freier Handelsvertreter (bei einer Bausparkasse) tätig und möchte hier kündigen - laut Vertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.
Muss ich diese auch als freier Handelsvertreter einhalten oder gibt es eine Möglichkeit, hier aus dem Vertrag vorzeitig rauszukommen?
Wie komme ich vorzeitig aus dem Vertrag raus, da ich gerne eine neue erfolgversprechende Stelle antreten möchte und dieses bereits zum 01.12.06 - leider bekomme ich jetzt von der Bausparkasse ein Schreiben, das die Kündigung erst zum 31.12.06 angenommen werden kann (Kündigung erfolgte Mitte Oktober 06).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Hilfe im voraus.
mfg andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

1. Ein Handelsvertreter i.S.d. §84 HGB ist selbständig und kein Arbeitnehmer. Insoweit ist die Frage im Forum Arbeitsrecht also völlig falsch aufgehoben Winken und vor allem gelten die im Arbeitsrecht bestehenden Kündigungsfristen nicht für die Selbständigen.
2. Verträge sind einzuhalten.
3. Bitte die Forenregeln lesen und das Posting entsprechend editieren (geht oben links über den Edit-Button), insbesondere die "ich"-Form vermeiden.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05


Zuletzt bearbeitet von Toph am 25.10.06, 22:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 19:33    Titel: Re: Kündigung als HGB-ler 84 Antworten mit Zitat

Andreas1811 hat folgendes geschrieben::

Muss ich diese auch als freier Handelsvertreter einhalten oder gibt es eine Möglichkeit, hier aus dem Vertrag vorzeitig rauszukommen?

Ein Rechtsanwalt liegt im Sterben. Er erbittet von seiner Frau die Bibel und liest darin. Seine Frau sagt ganz erstaunt: "Was willst Du mit der Bibel, Du hast doch nie an Gott geglaubt?"
Er antwortet: "Ich suche ein Hintertürchen!"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ManatWork
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2006
Beiträge: 42
Wohnort: Reichenbach

BeitragVerfasst am: 26.10.06, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in diesem Thema kenne ich mich aus eigener Erahrung etwas aus.

Selbstverständlich muß der Vertrag eingehalten werden.

Die Kündigungsfrist ist im Vertrag aufgrund der Zugehörigkeit (2 Jahre) geregelt.

Eine Möglichkeit aus dem Vertrag rauszukommen, ist eine Aufhebungsvereinbarung.

Sie kann zu jedem Zeitpunkt geschlossen werden, allerdings müssen beide zustimmen, d.h. die Bausparkasse muß Ihr Einverständnis geben.

[Angebot zur Rechtsberatung im Einzelfall gelöscht. Derartige Angebote bitte zukünftig unterlassen. Toph, FDR-Mod]

Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.