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Verfasst am: 19.10.06, 12:31 Titel: erjaltungskosten bei Gemeinschaftseigentum
Hallo,
ich bin Besitzer eines Reihenhauses. Durch die Vorgärten der Reihen geht ein Abwasserrohr, daß sich in Gemeinschaftseigentum befindet. Dieses Abwasserrohr müßte gereinigt und saniert werden ua.wegen Verschlammung und Ratten. Die Anderen Eigentümer haben in der Vergangenheit mehrfach Schädlingsbekämpfer und Handwerker eigenständig bestellt und die Kosten auf die Gemeinschaft umgelegt. Dies ist aber alles nur Flickschusterei. Einer generellen Sanierung würde ich nicht widersprechen. Muß ich aber stänig geholten Handwerker (ggfs noch nicht einmal Fachkräfte) im Rahmen der Erhaltungsaufwendungen mittragen?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 19.10.06, 12:43 Titel:
Wenn temporäre Probleme im Gemeinschaftseigentum behoben werden ja. Grundsätzlich sollten aber alle sich mal zusammensetzen um, wie von ihnen erwähnt eine generelle Sanierung vorzuschlagen. Letztenendes ist sowas günstiger als jährlich den Handwerker zu rufen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Verfasst am: 25.10.06, 17:14 Titel: ...und in formaler Hinsicht
Salut,
zunächst gilt, daß derjenige, der einen Handwerker bestellt, ihn auch bezahlt. Die Umlage aufs GE kann dann ja nur durch Beschluß erfolgen, was binnen Monatsfrist der Anfechtung zugänglich ist.
Begründung könnte sein, daß kein vorheriger Beschluß zur "Flickschusterei" gefaßt war und daher nicht in die GE eingestellt werden kann.
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