Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Versicherung will Geld zurück
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Versicherung will Geld zurück

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast8
Gast





BeitragVerfasst am: 15.12.04, 11:50    Titel: Versicherung will Geld zurück Antworten mit Zitat

in dem Fall hat eine AN mit einem PKW ein Unfallgehabt in dem er plözlich nicht merh bremsen konnte. Der AG wusste bereits wochen Vorher das die bremsen Defkt waren teilte dies aber dem AN nicht mit. Zu dem holte der AG immer Autos aus Polen für 150,00€ .

Nun will die Versicherung den Schaden von dem AN ersetzt haben mit rund 5000,00€ ob wohl die Versicherung auf dem Nahmen des AG läuft?

Wie so muss der AN zurückzahlen das ist doch sache vom Arbeitgeber.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 15.12.04, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Weil der Arbeitnehmer der Fahrer des Wagens war, und den kann man auch heranziehen. Macht man zwar üblicherweise erst, wenn der Halter ein Problemkandidat ist, aber geht grundsätzlich.

Ob der Anspruch in der konkreten Situation begründet ist, sollte dann ggf. ein Anwalt beurteilen.
Nach oben
Gast8
Gast





BeitragVerfasst am: 15.12.04, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ja aber wiso den AN heranziehn wenn der noch nicht einmal davon wusste das der mit einer schrott kare fährt, da hat doch der AG eigentlich den AN in gefahr gebracht und ob der wirklich 5000,00€ Wert war mag bezweifelt werden, da die Schrottkare so die Polizei kein 100,00€ wert war.

Ich mein im Arbeitsrecht mal gelesen zu haben das der AG Funktionsfähiges und Sicheres Arbeitmaterial zum ausübern der Tätigkeit dem AN stellen muss. Also müste doch der AG und nicht der AN haften. Den die schuld liegt beim AG der hat doch dem AN verschwiegen das die Bremsen nicht mehr ganz in Ordnung sind.

Und das Merkwürdige die Werksatt die den Wagen vorher repariert hat im Auftrag des AG, die hätte das doch auch veststellen müssen. Es ist doch nicht Gerecht jetzt auf den AN die Schuld in die Schuhe zu schieben. Der AG hat doch dafür zu sorgen und nicht der AN.

Es ist erstaunlich das sich viele AG immer wieder aus der Verantwortung ziehen und die Schuld dan dem AN zu schieben.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 15.12.04, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

jeder fahrer eines kfz muss sich vor fahrantritt davon überzeugen, dass das kfz in einem verkehrssicherem zustand befindet...
Nach oben
Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 15.12.04, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Gast8 hat folgendes geschrieben::
Ja aber wiso den AN heranziehn wenn der noch nicht einmal davon wusste das der mit einer schrott kare fährt, da hat doch der AG eigentlich den AN in gefahr gebracht und ob der wirklich 5000,00€ Wert war mag bezweifelt werden, da die Schrottkare so die Polizei kein 100,00€ wert war.

Ich mein im Arbeitsrecht mal gelesen zu haben das der AG Funktionsfähiges und Sicheres Arbeitmaterial zum ausübern der Tätigkeit dem AN stellen muss. Also müste doch der AG und nicht der AN haften. Den die schuld liegt beim AG der hat doch dem AN verschwiegen das die Bremsen nicht mehr ganz in Ordnung sind.

Und das Merkwürdige die Werksatt die den Wagen vorher repariert hat im Auftrag des AG, die hätte das doch auch veststellen müssen. Es ist doch nicht Gerecht jetzt auf den AN die Schuld in die Schuhe zu schieben. Der AG hat doch dafür zu sorgen und nicht der AN.

Es ist erstaunlich das sich viele AG immer wieder aus der Verantwortung ziehen und die Schuld dan dem AN zu schieben.


Ab zum Anwalt. Die Sache ist meiner Meinung nach für das Forum 1. zu konfus 2. zu kompliziert.
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
goldaktie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 15.12.04, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich ähnlich. Ab zu Anwalt, aber nimm Dir jemanden, der Fachanwalt für Versicherungsrecht ist!

Der BGH hat in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, daß der Regreß gegen den Fahrer rechtens ist. Bei gefahrgeneigter Arbeit kann der Arbeitnehmer aber evtl. einen Freistellungsanspruch gegen den Arbeitgeber haben. Ist der nicht solvent, hat der Arbeitnehmer Pech und muß an die Versicherung zahlen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.