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Verfasst am: 15.12.04, 11:50 Titel: Versicherung will Geld zurück
in dem Fall hat eine AN mit einem PKW ein Unfallgehabt in dem er plözlich nicht merh bremsen konnte. Der AG wusste bereits wochen Vorher das die bremsen Defkt waren teilte dies aber dem AN nicht mit. Zu dem holte der AG immer Autos aus Polen für 150,00€ .
Nun will die Versicherung den Schaden von dem AN ersetzt haben mit rund 5000,00€ ob wohl die Versicherung auf dem Nahmen des AG läuft?
Wie so muss der AN zurückzahlen das ist doch sache vom Arbeitgeber.
Weil der Arbeitnehmer der Fahrer des Wagens war, und den kann man auch heranziehen. Macht man zwar üblicherweise erst, wenn der Halter ein Problemkandidat ist, aber geht grundsätzlich.
Ob der Anspruch in der konkreten Situation begründet ist, sollte dann ggf. ein Anwalt beurteilen.
Ja aber wiso den AN heranziehn wenn der noch nicht einmal davon wusste das der mit einer schrott kare fährt, da hat doch der AG eigentlich den AN in gefahr gebracht und ob der wirklich 5000,00€ Wert war mag bezweifelt werden, da die Schrottkare so die Polizei kein 100,00€ wert war.
Ich mein im Arbeitsrecht mal gelesen zu haben das der AG Funktionsfähiges und Sicheres Arbeitmaterial zum ausübern der Tätigkeit dem AN stellen muss. Also müste doch der AG und nicht der AN haften. Den die schuld liegt beim AG der hat doch dem AN verschwiegen das die Bremsen nicht mehr ganz in Ordnung sind.
Und das Merkwürdige die Werksatt die den Wagen vorher repariert hat im Auftrag des AG, die hätte das doch auch veststellen müssen. Es ist doch nicht Gerecht jetzt auf den AN die Schuld in die Schuhe zu schieben. Der AG hat doch dafür zu sorgen und nicht der AN.
Es ist erstaunlich das sich viele AG immer wieder aus der Verantwortung ziehen und die Schuld dan dem AN zu schieben.
Ja aber wiso den AN heranziehn wenn der noch nicht einmal davon wusste das der mit einer schrott kare fährt, da hat doch der AG eigentlich den AN in gefahr gebracht und ob der wirklich 5000,00€ Wert war mag bezweifelt werden, da die Schrottkare so die Polizei kein 100,00€ wert war.
Ich mein im Arbeitsrecht mal gelesen zu haben das der AG Funktionsfähiges und Sicheres Arbeitmaterial zum ausübern der Tätigkeit dem AN stellen muss. Also müste doch der AG und nicht der AN haften. Den die schuld liegt beim AG der hat doch dem AN verschwiegen das die Bremsen nicht mehr ganz in Ordnung sind.
Und das Merkwürdige die Werksatt die den Wagen vorher repariert hat im Auftrag des AG, die hätte das doch auch veststellen müssen. Es ist doch nicht Gerecht jetzt auf den AN die Schuld in die Schuhe zu schieben. Der AG hat doch dafür zu sorgen und nicht der AN.
Es ist erstaunlich das sich viele AG immer wieder aus der Verantwortung ziehen und die Schuld dan dem AN zu schieben.
Ab zum Anwalt. Die Sache ist meiner Meinung nach für das Forum 1. zu konfus 2. zu kompliziert. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Sehe ich ähnlich. Ab zu Anwalt, aber nimm Dir jemanden, der Fachanwalt für Versicherungsrecht ist!
Der BGH hat in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, daß der Regreß gegen den Fahrer rechtens ist. Bei gefahrgeneigter Arbeit kann der Arbeitnehmer aber evtl. einen Freistellungsanspruch gegen den Arbeitgeber haben. Ist der nicht solvent, hat der Arbeitnehmer Pech und muß an die Versicherung zahlen.
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