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Verfasst am: 31.10.06, 18:07 Titel: Unfall mit fremden Auto - eigene Privathaftpflicht?
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ein Fahrer hat sich das Auto eines bekannten geliehen (natürlich mit erlaubnis ) und baut damit einen Unfall ohne Personenschaden abe rmit 2x Totalschaden. Nun tritt ja die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters gegenüber dem Dritten in Kraft. Der Fahrer hat ja nun aber auch den Halter des Fahrzeuges geschädigt. Tritt in einem solchen Fall die Privathaftpflicht des Fahrers in Kraft (gegenüber dem Halter des Fahrzeuges)?
Die Haftung schließt i.d.R. zudem Schäden im Zusammenhang mit der Benutzung eines Kfz (auch Einparken, Be- und Entladen usw.) aus.
Für die Schäden am (eigenen) Kfz des Fahrzeughalters ist nur die Vollkasko-Vers. zuständig.
*klug-scheiß-modus-an*
daher werden Autos, Frauen und Kugelschreiber auch niemals verliehen
*klug-scheiß-modus-aus* _________________ MfG,
Duisburger
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