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Akteneinsicht nur durch RA?

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 00:27    Titel: Akteneinsicht nur durch RA? Antworten mit Zitat

Gute Nacht,
wenn jemand in einem Fall verwickelt ist (nicht nur zivil, kann auch ein Beschuldigter sein), darf er selber Akteneinsicht bekommen oder muss er dafür erst einen Rechtsanwalt mandatieren?
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

im Strafverfahren gilt § 147 StPO.

Insb. § 147 Abs. 1 einerseits (Akteneinsicht durch RA), Abs. 7 andererseits (Beschuldigter ohne RA).

Im Zivilprozess: § 299 ZPO.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Danke. In der ZPO muss den Beteiligten die Akteneinsicht gewährt werden. In StPO muss sie dem Verteidiger und kann dem Beschuldigten ohne RA gewährt werden. Der Beschuldigte ohne RA ist also benachteiligt. Habe ich das richtig verstanden?
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Der Beschuldigte ohne RA ist also benachteiligt. Habe ich das richtig verstanden?

Ja. Man kann es aber auch so sehen, dass der Beschuldigte mit RA im Vorteil ist. Winken

Zu beachten ist, dass der Beschuldigte ohne RA keine echte Akteneinsicht bekommt, sondern nur Auskünfte aus der Akte (bzw. Abschriften) und nur unter weiteren Voraussetzungen (§ 147 Abs. 7).
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Das gefällt mir nicht so richtig. Man muss viel zahlen, um sich verteidigen zu können, auch wenn man gute Rechtskenntnisse hat. Ungerecht.
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann ich verstehen. Ich denke aber, es geht nicht so sehr um Rechtskenntnisse. Auch der Beschuldigte, der z. B. selbst RA oder Richter ist, hat keinen Anspruch auf Akteneinsicht.

Es geht vielmehr darum, dass der Beschuldigte mit der Ermittlungsakte, die ihn ja selbst belastet, irgendwelchen Unsinn anstellen könnte. Die Versuchung ist vielleicht zu groß. Wenn ein RA "dazwischengeschaltet" ist ("Organ der Rechtspflege" Mit den Augen rollen ), geht man davon aus, dass mit der Ermittlungsakte kein Unsinn passiert.

In bestimmten Ausnahmefällen gibt es doch Akteneinsicht für den Beschuldigten selbst - Nachweise bei Meyer-Goßner, StPO, § 147 Rn. 4 mit Hinweis auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, NStZ 1998, 429).
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Unsinn bei Akteneinsicht? Was soll die Versuchung sein, mit den Aktenkopien "Unsinn" zu machen Mit den Augen rollen ? Es geht ja nicht um Beweisstücke.

P.S. Ich habe den Kommentar etwas gelesen. Dort steht was Gutes Smilie
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

I-user hat folgendes geschrieben::
Unsinn bei Akteneinsicht? Was soll die Versuchung sein, mit den Aktenkopien "Unsinn" zu machen Mit den Augen rollen ? Es geht ja nicht um Beweisstücke.

bei der Akteneinsicht bekommt der Verteidiger die Originalakte. Aktenkopien bekommt der Beschuldigte doch unter den Voraussetzungen von Abs. 7.

I-user hat folgendes geschrieben::
P.S. Ich habe den Kommentar etwas gelesen. Dort steht was Gutes Smilie

Man darf nur nicht das Regel-Ausnahme-Verhältnis umkehren. Winken
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