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PVC-Boden durch Stöckelschuhe beschädigt

 
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Stefanus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.11.2006
Beitrge: 56
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 11:48    Titel: PVC-Boden durch Stöckelschuhe beschädigt Antworten mit Zitat

Was passiert in folgendem Fall:
A hatte Besuch, nämlich B, die trug Stöckelschuhe und ruinierte damit ungewollt den relativ neuen PVC-Boden im Wohnzimmer von A. (viele kleine Löcher und Dellen)
Der Bodenbelag hatte A vor 2 Jahren fast 15€ pro qm gekostet, da seine Frau Allergien hat und deshalb ein normaler Bodenbelag wie Teppichboden nicht in Frage kam.
A hat B am nächsten Tag vorsichtig darauf angesprochen und zu seiner Erleichterung hat sie A vorgeschlagen es ihrer Haftpflicht zu melden.
Allerdings hat A die Rechnung von damals jetzt nicht mehr.
Er kann aber eine Zweitschrift davon bekommen.
Fotos vom Schaden hat er auch.
Aber ist das wirklich ein Fall für die Haftpflichtversicherung ??
B beteuert, es nicht absichtlich getan zu haben, was A auch glaubt, dennoch hätte B die Schuhe ausziehen können - hat B fahrlässig gehandelt ?
Wird eine Haftpflicht das anerkennen ?


Zuletzt bearbeitet von Stefanus am 05.11.06, 17:06, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.11.06, 10:38    Titel: Re: PVC-Boden durch Stöckelschuhe beschädigt Antworten mit Zitat

Stefanus hat folgendes geschrieben::

Aber ist das wirklich ein Fall für die Haftpflichtversicherung ??
B beteuert, es nicht absichtlich getan zu haben, was A auch glaubt, dennoch hätte B die Schuhe ausziehen können - hat B fahrlässig gehandelt ?
Wird eine Haftpflicht das anerkennen ?


Naja - bei Absichtlicher Zerstörung würde die HPV wohl kaum zahlen Winken Fahrlässigkeit entbindet nicht von der Zahlung der HPV - erst grobe Fahrlässigkeit dürfte wohl ein Grund für die Verweigerung sein. Ich würde alles (Schadensmeldung mit Bildern, Rechnunskopie des Bodens etc.) einreichen und abwarten was kommt, dürfte eigentlich ein 0815-Fall für die Versicherung sein.
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beitrge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 11:12    Titel: Re: PVC-Boden durch Stöckelschuhe beschädigt Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Stefanus hat folgendes geschrieben::

Aber ist das wirklich ein Fall für die Haftpflichtversicherung ??
B beteuert, es nicht absichtlich getan zu haben, was A auch glaubt, dennoch hätte B die Schuhe ausziehen können - hat B fahrlässig gehandelt ?
Wird eine Haftpflicht das anerkennen ?


Naja - bei Absichtlicher Zerstörung würde die HPV wohl kaum zahlen Winken Fahrlässigkeit entbindet nicht von der Zahlung der HPV - erst grobe Fahrlässigkeit dürfte wohl ein Grund für die Verweigerung sein. Ich würde alles (Schadensmeldung mit Bildern, Rechnunskopie des Bodens etc.) einreichen und abwarten was kommt, dürfte eigentlich ein 0815-Fall für die Versicherung sein.


Wohl kaum! Sie zahlt nur bei Vorsatz nicht!
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beitrge: 7320

BeitragVerfasst am: 06.11.06, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Bodenbelag, der beim Betreten mit recht gebräuchlichen Schuhen kaputt geht? Da wäre eher an eine Gewährleistungspflicht des Verkäufers oder Handwerkers zu denken.
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rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beitrge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 09:41    Titel: Re: PVC-Boden durch Stöckelschuhe beschädigt Antworten mit Zitat

Zitat:
Wohl kaum! Sie zahlt nur bei Vorsatz nicht!


.. und auch bei bedingtem Vorsatz. Das nennt man auch billigende Inkaufnahme
und ist ebenso ausgeschlossen.

Ciao,
rediman
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beitrge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 09:51    Titel: Re: PVC-Boden durch Stöckelschuhe beschädigt Antworten mit Zitat

rediman hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Wohl kaum! Sie zahlt nur bei Vorsatz nicht!


.. und auch bei bedingtem Vorsatz. Das nennt man auch billigende Inkaufnahme
und ist ebenso ausgeschlossen.

Ciao,
rediman


Auch in "bedingtem Vorsatz" steckt das Wort Vorsatz. "Vorsatz" ist in jeglicher Form ausgeschlossen!
Es gibt keinen Vorsatz der versichert ist, wo wir wieder bei meiner Aussage;
"Sie zahlt nur bei Vorsatz nicht!" wären.
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Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beitrge: 523

BeitragVerfasst am: 12.11.06, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Nur ein Tipp: Bei uns kommen Besucher nur mit Hausschuhen in die Wohnung und haben dafür auch mehrere Gästehausschuhe parat.
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Venator
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2006
Beitrge: 20
Wohnort: Ja.

BeitragVerfasst am: 12.11.06, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Rolf22 hat folgendes geschrieben::
Nur ein Tipp: Bei uns kommen Besucher nur mit Hausschuhen in die Wohnung und haben dafür auch mehrere Gästehausschuhe parat.



Was? Besucher kommen mit eigenen Gästehausschuhen? Klasse Idee...muss ich meinen Besuch auch von überzeugen.

Gruß
Joe
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Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beitrge: 523

BeitragVerfasst am: 12.11.06, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, da fehlte ein Wort. Natürlich haben WIR diverse Gästehausschuhe.
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beitrge: 462

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Rolf22 hat folgendes geschrieben::
Nur ein Tipp: Bei uns kommen Besucher nur mit Hausschuhen in die Wohnung und haben dafür auch mehrere Gästehausschuhe parat.


Das ist der Knackpunkt. Wenn A Person B nicht darauf aufmerksam macht und Person B mit diesen Schuhen in die Wohnung läßt kann man nur sagen: selber schuld!

Außerdem muss man sich die Frage stellen, warum viele kleinere Löcher und Dellen erst am nächsten Tag auffallen.

Also am besten einen Läufer drüber, dann merkt auch die Ehefrau nix.

Sehr glücklich
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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