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Stefanus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.11.2006 Beitrge: 56 Wohnort: Saarland
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Verfasst am: 05.11.06, 11:48 Titel: PVC-Boden durch Stöckelschuhe beschädigt |
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Was passiert in folgendem Fall:
A hatte Besuch, nämlich B, die trug Stöckelschuhe und ruinierte damit ungewollt den relativ neuen PVC-Boden im Wohnzimmer von A. (viele kleine Löcher und Dellen)
Der Bodenbelag hatte A vor 2 Jahren fast 15€ pro qm gekostet, da seine Frau Allergien hat und deshalb ein normaler Bodenbelag wie Teppichboden nicht in Frage kam.
A hat B am nächsten Tag vorsichtig darauf angesprochen und zu seiner Erleichterung hat sie A vorgeschlagen es ihrer Haftpflicht zu melden.
Allerdings hat A die Rechnung von damals jetzt nicht mehr.
Er kann aber eine Zweitschrift davon bekommen.
Fotos vom Schaden hat er auch.
Aber ist das wirklich ein Fall für die Haftpflichtversicherung ??
B beteuert, es nicht absichtlich getan zu haben, was A auch glaubt, dennoch hätte B die Schuhe ausziehen können - hat B fahrlässig gehandelt ?
Wird eine Haftpflicht das anerkennen ?
Zuletzt bearbeitet von Stefanus am 05.11.06, 17:06, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Gast
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Verfasst am: 06.11.06, 10:38 Titel: Re: PVC-Boden durch Stöckelschuhe beschädigt |
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| Stefanus hat folgendes geschrieben:: |
Aber ist das wirklich ein Fall für die Haftpflichtversicherung ??
B beteuert, es nicht absichtlich getan zu haben, was A auch glaubt, dennoch hätte B die Schuhe ausziehen können - hat B fahrlässig gehandelt ?
Wird eine Haftpflicht das anerkennen ? |
Naja - bei Absichtlicher Zerstörung würde die HPV wohl kaum zahlen Fahrlässigkeit entbindet nicht von der Zahlung der HPV - erst grobe Fahrlässigkeit dürfte wohl ein Grund für die Verweigerung sein. Ich würde alles (Schadensmeldung mit Bildern, Rechnunskopie des Bodens etc.) einreichen und abwarten was kommt, dürfte eigentlich ein 0815-Fall für die Versicherung sein. |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beitrge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 06.11.06, 11:12 Titel: Re: PVC-Boden durch Stöckelschuhe beschädigt |
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| maconaut hat folgendes geschrieben:: | | Stefanus hat folgendes geschrieben:: |
Aber ist das wirklich ein Fall für die Haftpflichtversicherung ??
B beteuert, es nicht absichtlich getan zu haben, was A auch glaubt, dennoch hätte B die Schuhe ausziehen können - hat B fahrlässig gehandelt ?
Wird eine Haftpflicht das anerkennen ? |
Naja - bei Absichtlicher Zerstörung würde die HPV wohl kaum zahlen Fahrlässigkeit entbindet nicht von der Zahlung der HPV - erst grobe Fahrlässigkeit dürfte wohl ein Grund für die Verweigerung sein. Ich würde alles (Schadensmeldung mit Bildern, Rechnunskopie des Bodens etc.) einreichen und abwarten was kommt, dürfte eigentlich ein 0815-Fall für die Versicherung sein. |
Wohl kaum! Sie zahlt nur bei Vorsatz nicht! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beitrge: 7320
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Verfasst am: 06.11.06, 22:04 Titel: |
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| Ein Bodenbelag, der beim Betreten mit recht gebräuchlichen Schuhen kaputt geht? Da wäre eher an eine Gewährleistungspflicht des Verkäufers oder Handwerkers zu denken. |
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rediman FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2005 Beitrge: 181 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 07.11.06, 09:41 Titel: Re: PVC-Boden durch Stöckelschuhe beschädigt |
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| Zitat: | | Wohl kaum! Sie zahlt nur bei Vorsatz nicht! |
.. und auch bei bedingtem Vorsatz. Das nennt man auch billigende Inkaufnahme
und ist ebenso ausgeschlossen.
Ciao,
rediman |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beitrge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 07.11.06, 09:51 Titel: Re: PVC-Boden durch Stöckelschuhe beschädigt |
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| rediman hat folgendes geschrieben:: | | Zitat: | | Wohl kaum! Sie zahlt nur bei Vorsatz nicht! |
.. und auch bei bedingtem Vorsatz. Das nennt man auch billigende Inkaufnahme
und ist ebenso ausgeschlossen.
Ciao,
rediman |
Auch in "bedingtem Vorsatz" steckt das Wort Vorsatz. "Vorsatz" ist in jeglicher Form ausgeschlossen!
Es gibt keinen Vorsatz der versichert ist, wo wir wieder bei meiner Aussage;
"Sie zahlt nur bei Vorsatz nicht!" wären. _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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Rolf22 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.06.2005 Beitrge: 523
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Verfasst am: 12.11.06, 12:09 Titel: |
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| Nur ein Tipp: Bei uns kommen Besucher nur mit Hausschuhen in die Wohnung und haben dafür auch mehrere Gästehausschuhe parat. |
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Venator FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2006 Beitrge: 20 Wohnort: Ja.
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Verfasst am: 12.11.06, 12:34 Titel: |
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| Rolf22 hat folgendes geschrieben:: | | Nur ein Tipp: Bei uns kommen Besucher nur mit Hausschuhen in die Wohnung und haben dafür auch mehrere Gästehausschuhe parat. |
Was? Besucher kommen mit eigenen Gästehausschuhen? Klasse Idee...muss ich meinen Besuch auch von überzeugen.
Gruß
Joe _________________ “Sir, we are surrounded by the enemy!”
“Excellent, so we can attack in every direction.” |
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Rolf22 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.06.2005 Beitrge: 523
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Verfasst am: 12.11.06, 12:43 Titel: |
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| Sorry, da fehlte ein Wort. Natürlich haben WIR diverse Gästehausschuhe. |
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Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beitrge: 462
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Verfasst am: 13.11.06, 10:24 Titel: |
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| Rolf22 hat folgendes geschrieben:: | | Nur ein Tipp: Bei uns kommen Besucher nur mit Hausschuhen in die Wohnung und haben dafür auch mehrere Gästehausschuhe parat. |
Das ist der Knackpunkt. Wenn A Person B nicht darauf aufmerksam macht und Person B mit diesen Schuhen in die Wohnung läßt kann man nur sagen: selber schuld!
Außerdem muss man sich die Frage stellen, warum viele kleinere Löcher und Dellen erst am nächsten Tag auffallen.
Also am besten einen Läufer drüber, dann merkt auch die Ehefrau nix.
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein ! |
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