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Habe eine dringende Frage und hoffe sehr , ihr könnt mir mit eure Antworten helfen ( wofür ich mich im Voraus bereits herzlich bedanke ) .
Folgende Sachlage :
Hr. X kauft eine ( finanzierte ) Immobilie , der Kaufvertrag wurde gestern abgeschlossen .
Aus persönliche Gründe ist Hr. X gezwungen , die Finanzierung zu widerrufen und aus dem Kaufvertrag auszutreten ( bereits heute per Einschreiben geschehen ) .
Ist in diesem Fall ein Kaufvertrag ZUSTANDE GEKOMMEN , wenn er 1 Tag später widerrufen worden ist , bzw. sind in diesen Fall die Notar und Maklergebühren trotzdem fällig / zu zahlen ?
Vielen , herzlichen Dank für hilfsreiche Antworten .
Habt ihr den Kaufvertrag beim Notar abgeschlossen. Wenn nicht gut für dich.
Der Kaufvertrag WURDE bereits gestern abgeschlossen .
Kann ich aus dem Kaufvertrag austreten , wenn ich wichtige Gründe habe ( z.B. hat es mit der Finanzierung nicht so gekalappt , wie ich mir vorgestellt habe und ich deshalb den Finanzierungsvertrag widerrufen musste ) ?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 08.11.06, 01:43 Titel:
Wenn Kauf und Finanzierung kein Verbundgeschäft waren, gilt: Verträge sind einzuhalten. Wegfall der Geschäftsgrundlage könnte man zwar annehmen, die befreit einen aber nicht vor möglichen Schadensersatzforderungen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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]Wenn Kauf und Finanzierung kein Verbundgeschäft waren, gilt: Verträge sind einzuhalten. .[/quote]
Was bedeutet " Verbundgeschäft " ( wie meinen Sie das ) ?
Natürlich ist ein Kauf erst dann möglich , wenn die Finanzierung genehmigt wurde und das war hier der Fall .
Die finanzierende Bank hat dem Notar direkt die Grundschuldunterlagen geschickt , es bestand eine zusamenarbeit zwischen Notar und Bank ( weiss nicht , ob dies relevant ist ) .
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