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Rücktritt von Kaufvertrag ( Immobilie )

 
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aliah
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2006
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 20:04    Titel: Rücktritt von Kaufvertrag ( Immobilie ) Antworten mit Zitat

Hallo , liebe Forianer ,

Habe eine dringende Frage und hoffe sehr , ihr könnt mir mit eure Antworten helfen ( wofür ich mich im Voraus bereits herzlich bedanke ) .

Folgende Sachlage :

Hr. X kauft eine ( finanzierte ) Immobilie , der Kaufvertrag wurde gestern abgeschlossen .

Aus persönliche Gründe ist Hr. X gezwungen , die Finanzierung zu widerrufen und aus dem Kaufvertrag auszutreten ( bereits heute per Einschreiben geschehen ) .

Ist in diesem Fall ein Kaufvertrag ZUSTANDE GEKOMMEN , wenn er 1 Tag später widerrufen worden ist , bzw. sind in diesen Fall die Notar und Maklergebühren trotzdem fällig / zu zahlen ?

Vielen , herzlichen Dank für hilfsreiche Antworten .
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hanfsamen
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Habt ihr den Kaufvertrag beim Notar abgeschlossen. Wenn nicht gut für dich.
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aliah
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2006
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Habt ihr den Kaufvertrag beim Notar abgeschlossen. Wenn nicht gut für dich.


Der Kaufvertrag WURDE bereits gestern abgeschlossen .

Kann ich aus dem Kaufvertrag austreten , wenn ich wichtige Gründe habe ( z.B. hat es mit der Finanzierung nicht so gekalappt , wie ich mir vorgestellt habe und ich deshalb den Finanzierungsvertrag widerrufen musste ) ?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 01:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Kauf und Finanzierung kein Verbundgeschäft waren, gilt: Verträge sind einzuhalten. Wegfall der Geschäftsgrundlage könnte man zwar annehmen, die befreit einen aber nicht vor möglichen Schadensersatzforderungen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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aliah
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2006
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 06:20    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Michael A. Schaffrath"

]Wenn Kauf und Finanzierung kein Verbundgeschäft waren, gilt: Verträge sind einzuhalten. .[/quote]

Was bedeutet " Verbundgeschäft " ( wie meinen Sie das ) ?

Natürlich ist ein Kauf erst dann möglich , wenn die Finanzierung genehmigt wurde und das war hier der Fall .

Die finanzierende Bank hat dem Notar direkt die Grundschuldunterlagen geschickt , es bestand eine zusamenarbeit zwischen Notar und Bank ( weiss nicht , ob dies relevant ist ) .
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