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zerbrochenes Zerankochfeld

 
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sucra
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 06:02    Titel: zerbrochenes Zerankochfeld Antworten mit Zitat

folgender Sachverhalt:

Person A war dabei, die Küche um aufzuräumen. Beim Wegräumen eines Gewürzglases in den Schrank fiel ein anderes Gewürzglas heraus. Dummerweise genau auf die Zerankochfeldplatte, die sich unterhalb des Schrankes befindet und die dadurch zerbrach.
A fragt sich, ob bei so etwas (es handelt sich um seine eigene Küche) die Hausratversicherung oder die private Haftpflicht greift und wie er vorgehen soll bzw. welche Versicherungda greift


--> Falls das in diesem Thread nicht richtig ist, bitte Tipp abgegebn, wo,

vielmals merci!
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Vollstrecker
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Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 421
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 06:29    Titel: Antworten mit Zitat

(Wortsperre: Name) werden nach meinem Kenntnisstand bei Glasversicherungen aufgeführt, die zusätzlich zur Hausratversicherung abgeschlossen werden können.
Ob dort selbstverschuldete Schäden ausgeschlossen werden, müssen Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
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sucra
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 06:33    Titel: Antworten mit Zitat

Da A keine zusätzliche Glasversicherung hat, fällt das aus. Wie wäre denn die Sachlage, wenn B den Schaden im Haus von A verursacht hätte?

war die kochplatte nicht vielleicht schon bei einbau beschädigt, dass sie so einfach zerbricht? wie wäre das denn nachzuweisen?
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

es besteht keine hausrat-/glasversicherung: der fall ist nicht versichert, den schaden muß man aus eigener tasche zahlen.

das ein (Wortsperre: Name) bricht, wenn aus einem regal ein gewürzglas fällt,. ist völlig normal.

wenn man einen solchen schaden bei einem dritten verursacht, kommt dafür grundsätzlich die PHV auf. im rahmen des haftpflichtrechtes besteht allerdings immer nur anspruch auf zeitwert, man erhält keinen neuwert.

tipp: i.d.r. muß nicht das komplette (Wortsperre: Name) mit elektronik ausgewewchselt werden, sondern es kann bei 99% aller (Wortsperre: Name) auch die (Wortsperre: Name) alleine ausgetauscht werden. dadurch kann man sich einige euros bei der reparatur sparen.

übrigens: wer ist denn jetzt B? bisher war nur von A die rede...
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sucra
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Es besteht eine Hausratversicherung ( für mehr als an Hausrat als vorhanden ist), nur eben keine separate bzw. zusätzliche Glasversicherung. Die Hausratversicherung besteht seit rd. 10 Jahren bei derselben Gesellschaft; bisher gab es nie einen Schadenfall, bis auf ein durch höhere Gewalt (Blitzeinschlag) defektes Modem, was die Versicherung gerade 75 EUR gekostet hat und die sie aber auch nicht ohne weiteres (trotz Nachweisen) bezahlen wollte.
Es ist anzunehmen, dass auch "nur" die (Wortsperre: Name) defekt ist. Nur....wie kriegt A das raus, was wirklich kaputt ist ? Die Fa. XY hat mal rasch so amTelefon 500 bis 600 EUR Kosten vorausgesagt, was ich mir bei einem Gesamtpreis der Küche von rd. 8 TEUR realistischerweise (bei funktionierender Elektrik) nicht vorstellen kann...
B wären Verwandte von A. Spielt das eine Rolle?
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derblacky
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

sucra hat folgendes geschrieben::

Es ist anzunehmen, dass auch "nur" die (Wortsperre: Name) defekt ist. Nur....wie kriegt A das raus, was wirklich kaputt ist ? Die Fa. XY hat mal rasch so amTelefon 500 bis 600 EUR Kosten vorausgesagt, was ich mir bei einem Gesamtpreis der Küche von rd. 8 TEUR realistischerweise (bei funktionierender Elektrik) nicht vorstellen kann...


einen schriftlichen Kostenvoranschlag einholen Winken

sucra hat folgendes geschrieben::

B wären Verwandte von A. Spielt das eine Rolle?


Nö, solange es die Wahrheit und nix als die reine Wahrheit ist, die als "Tathergang" geschildert wird.

Tschau
Majo
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

nachdem ich schon dutzende solcher schäden zwischen den fingern hatte, kann ich aus meiner erfahrung sagen:

der austausch eines kompletten (Wortsperre: Name) kostet im durchschnitt tatsächlich ca. 500 - 600 €

den austausch nur der (Wortsperre: Name) kann man durchschnittlich mit etwa 350 € ansetzen.

(wie gesagt: durchschnittlich! es gibt sowohl nach oben als auch nach unten deutliche ausreißer)

manche firmen bieten einem den austausch von nur der platte aber oft gar nicht an. entweder aus unwissenheit, oder mit der absicht, ein komplettes (Wortsperre: Name) zu verkaufen, woran mehr verdient wird. dann sollte man mal ausdrücklich darauf hinweisen, oder ggf. auch mal beim hersteller nachfragen...

die glasversicherung wurde sehr sicher bei vertragsabschluß mit angeboten, daß ist fast schon standart.
wenn man sich aber entschließt, die prämie für die glasversicherung zu sparen, darf man hinterher auch nicht meckern, wenn man für glasschäden keine leistung von der versicherung erhält.

wenn man mal vorsichtig rechnet, daß eine glasversicherung mit einschluß (Wortsperre: Name) vielleicht 40 € im jahr kostet, der versicherungsvertrag schon seit 10 jahre läuft, hat sich der versicherungsnehmer ja schon 400 € prämien gespart...

ich möchte davor warnen, die schadenschilderung nun "irgendwie" umzudrehen und das ganze einer anderen versicherung zu melden. wenn sowas auffliegt (und das tut es öfter als man glauben mag) ist der damit verbundene ärger sicherlich nicht die 200 - 300 € zeitwertentschädigung aus einer privaten haftpflichtversicherung wert...
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sucra
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Auskünfte. Die letzte Frage von mir war rein hypothetisch.
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