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Termin noch gültig?

 
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anwa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 13:32    Titel: Termin noch gültig? Antworten mit Zitat

Hallo

zur Frage:

erst kam ein Termin zur Güteverhandlung, welcher das pers. erscheinen zwingend machte, diesen habe ich (beklagter) verschoben.
Es wurde seitens des Gerichts umgeladen, mit dem Hinweis an den Kläger binnen 14 Tagen die klageschrift in entsprechender form zu begründen.

3 wochen später kam ein neues schreiben vom gericht.
da stand drin ein schreiben des klägers:

...wird beantragt den vb v. XXX aufrechtzuerhalten... im übrigen wird der antrag zurückgenommen.

im Anschreiben des gerichts an mich stand:

in der o.g. Angelegenheit erhalten sie den schriftsatz zur stellungnahme binnen 2 wochen.


das wars bis heute, das ist jetzt seit meiner stellungnahme auch bereits gut 2 wochen her.

jetzt wollte ich beim gericht (welches 300 kilometer weg ist) telefonisch fragen was mit dem termin zur verhandlung wäre, da sagte die angestellte bei ihr steht er noch drin ich soll den richter fragen, der sagt:
ich gebe telefonisch keine auskunft.

was mache ich nun.

ich denke mal das der termin ja aufgrund des letzten schreibens nicht mehr existent und notwendig ist oder?
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 14:31    Titel: Re: Termin noch gültig? Antworten mit Zitat

anwa hat folgendes geschrieben::
ich denke mal das der termin ja aufgrund des letzten schreibens nicht mehr existent und notwendig ist oder?

Doch. Der Termin steht. Es muss verhandelt werden.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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anwa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

warum soll ich dann im vorfeld bereits binnen zwei wochen schriftlich stellung nehmen?

und warum steht in dem schreiben nichts davon das der ladungstermin trotzdem bestand hat?

ich frag als juristen laie.

danke einstweilen
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 15:20    Titel: Re: Termin noch gültig? Antworten mit Zitat

anwa hat folgendes geschrieben::
Es wurde seitens des Gerichts umgeladen, ...


Das dürfte doch der neue Termin sein, oder?

Das Gericht weist nicht in jedem Schreiben darauf hin, daß es irgendwann mal einen Termin bestimmt hat.
Daß im Vorfeld die Parteien mit Schriftsätzen ihren Standpunkt darlegen, ist normal.

Alles bestens also.
_________________
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anwa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

umgeladen schon, aber...

es wurde auf meinen wunsch hin wegen terminprobleme umgeladen.

mit der bitte um terminverlegung habe ich auch von klageabweisung usw. geschrieben....
daraufhin wurde der kläger aufgefordert zu schreiben und hat seine klage verändert, sprich reduziert und mir wurde dann dies gesendet und um schriftliche stellungnahme gebeten.

darin habe ich die reduzierte klage anerkannt.

deshalb frage ich wegen dem weit vorher angesetzten umgeladenen termin.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

anwa hat folgendes geschrieben::


deshalb frage ich wegen dem weit vorher angesetzten umgeladenen termin.

Fragen Sie doch einfach schriftlich - z.B. per Fax - bei Gericht nach.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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anwa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
anwa hat folgendes geschrieben::


deshalb frage ich wegen dem weit vorher angesetzten umgeladenen termin.

Fragen Sie doch einfach schriftlich - z.B. per Fax - bei Gericht nach.


Habe ich gemacht, mal sehen ob und was als Antwort kommt.

danke
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anwa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

so bis jetzt 16:00 Uhr keine Antwort auf das Fax.

Was nun?

Ich denke wenn ich schreibe:
"Nachdem ich meine Stellungnahme übersendet habe...frage ich hiermit nach ob der Verhandlungstermin noch relevant ist...Sollte eine Anfahrt, nach derzeitigem Stand zwingend notwendig sein, bitte ich um entsprechende Mitteilung"
und ich erhalte keine Antwort, dann kann ich mir den 300 kilometer weg sparen, zumal ich weiß das ich zudem was ich jetzt anerkannt habe, weil die klage entsprechend ja geändert wurde, sowieso verdonnert werde.

Oder übersehe ich jetzt was wichtiges?
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Zitat:
Oder übersehe ich jetzt was wichtiges?

... ja, die Forenregeln (recht.de-Knigge, die Juriquette) - hier in der Kurzversion .

Offensichtlich könnten auch erfahrene User wieder mal einen Blick in diese Regeln werfen. Winken

Gruß
Peter H.
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anwa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

danke


ich fahre morgen trotzdem dahin, weil ich dahinter gekommen bin das es drei varianten gibt.
1. die klage wird abgewiesen weil vorher schon ogne gericht eindeutig.

2. annerkennung durch den beklagten

3 verurteilt, fertig


wie beantragt man den die fahrkosten als beklagter mittelloser oder hat man keinen anspruch ?

danke
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

anwa hat folgendes geschrieben::
...ich ...

... gehe ich recht in der Annahme, dass Sie meinen Hinweis und damit auch die Forenregeln für überflüssig erachten?
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anwa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Holzschuher hat folgendes geschrieben::
anwa hat folgendes geschrieben::
...ich ...

... gehe ich recht in der Annahme, dass Sie meinen Hinweis und damit auch die Forenregeln für überflüssig erachten?


Nein selbstverständlich nicht, sorry.
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