| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
anwa Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.11.2006 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 08.11.06, 13:32 Titel: Termin noch gültig? |
|
|
Hallo
zur Frage:
erst kam ein Termin zur Güteverhandlung, welcher das pers. erscheinen zwingend machte, diesen habe ich (beklagter) verschoben.
Es wurde seitens des Gerichts umgeladen, mit dem Hinweis an den Kläger binnen 14 Tagen die klageschrift in entsprechender form zu begründen.
3 wochen später kam ein neues schreiben vom gericht.
da stand drin ein schreiben des klägers:
...wird beantragt den vb v. XXX aufrechtzuerhalten... im übrigen wird der antrag zurückgenommen.
im Anschreiben des gerichts an mich stand:
in der o.g. Angelegenheit erhalten sie den schriftsatz zur stellungnahme binnen 2 wochen.
das wars bis heute, das ist jetzt seit meiner stellungnahme auch bereits gut 2 wochen her.
jetzt wollte ich beim gericht (welches 300 kilometer weg ist) telefonisch fragen was mit dem termin zur verhandlung wäre, da sagte die angestellte bei ihr steht er noch drin ich soll den richter fragen, der sagt:
ich gebe telefonisch keine auskunft.
was mache ich nun.
ich denke mal das der termin ja aufgrund des letzten schreibens nicht mehr existent und notwendig ist oder? |
|
| Nach oben |
|
 |
Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
|
Verfasst am: 08.11.06, 14:31 Titel: Re: Termin noch gültig? |
|
|
| anwa hat folgendes geschrieben:: | | ich denke mal das der termin ja aufgrund des letzten schreibens nicht mehr existent und notwendig ist oder? |
Doch. Der Termin steht. Es muss verhandelt werden. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
|
| Nach oben |
|
 |
anwa Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.11.2006 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 08.11.06, 15:12 Titel: |
|
|
warum soll ich dann im vorfeld bereits binnen zwei wochen schriftlich stellung nehmen?
und warum steht in dem schreiben nichts davon das der ladungstermin trotzdem bestand hat?
ich frag als juristen laie.
danke einstweilen |
|
| Nach oben |
|
 |
Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
|
Verfasst am: 08.11.06, 15:20 Titel: Re: Termin noch gültig? |
|
|
| anwa hat folgendes geschrieben:: | | Es wurde seitens des Gerichts umgeladen, ... |
Das dürfte doch der neue Termin sein, oder?
Das Gericht weist nicht in jedem Schreiben darauf hin, daß es irgendwann mal einen Termin bestimmt hat.
Daß im Vorfeld die Parteien mit Schriftsätzen ihren Standpunkt darlegen, ist normal.
Alles bestens also. _________________ Karma statt Punkte! |
|
| Nach oben |
|
 |
anwa Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.11.2006 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 08.11.06, 16:05 Titel: |
|
|
umgeladen schon, aber...
es wurde auf meinen wunsch hin wegen terminprobleme umgeladen.
mit der bitte um terminverlegung habe ich auch von klageabweisung usw. geschrieben....
daraufhin wurde der kläger aufgefordert zu schreiben und hat seine klage verändert, sprich reduziert und mir wurde dann dies gesendet und um schriftliche stellungnahme gebeten.
darin habe ich die reduzierte klage anerkannt.
deshalb frage ich wegen dem weit vorher angesetzten umgeladenen termin. |
|
| Nach oben |
|
 |
Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
|
Verfasst am: 08.11.06, 16:31 Titel: |
|
|
| anwa hat folgendes geschrieben:: |
deshalb frage ich wegen dem weit vorher angesetzten umgeladenen termin. |
Fragen Sie doch einfach schriftlich - z.B. per Fax - bei Gericht nach. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
|
| Nach oben |
|
 |
anwa Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.11.2006 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 08.11.06, 22:46 Titel: |
|
|
| Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | | anwa hat folgendes geschrieben:: |
deshalb frage ich wegen dem weit vorher angesetzten umgeladenen termin. |
Fragen Sie doch einfach schriftlich - z.B. per Fax - bei Gericht nach. |
Habe ich gemacht, mal sehen ob und was als Antwort kommt.
danke |
|
| Nach oben |
|
 |
anwa Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.11.2006 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 09.11.06, 16:12 Titel: |
|
|
so bis jetzt 16:00 Uhr keine Antwort auf das Fax.
Was nun?
Ich denke wenn ich schreibe:
"Nachdem ich meine Stellungnahme übersendet habe...frage ich hiermit nach ob der Verhandlungstermin noch relevant ist...Sollte eine Anfahrt, nach derzeitigem Stand zwingend notwendig sein, bitte ich um entsprechende Mitteilung"
und ich erhalte keine Antwort, dann kann ich mir den 300 kilometer weg sparen, zumal ich weiß das ich zudem was ich jetzt anerkannt habe, weil die klage entsprechend ja geändert wurde, sowieso verdonnert werde.
Oder übersehe ich jetzt was wichtiges? |
|
| Nach oben |
|
 |
Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
|
Verfasst am: 09.11.06, 21:03 Titel: |
|
|
Hallo,
| Zitat: | | Oder übersehe ich jetzt was wichtiges? |
... ja, die Forenregeln (recht.de-Knigge, die Juriquette) - hier in der Kurzversion .
Offensichtlich könnten auch erfahrene User wieder mal einen Blick in diese Regeln werfen.
Gruß
Peter H. |
|
| Nach oben |
|
 |
anwa Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.11.2006 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 09.11.06, 21:43 Titel: |
|
|
danke
ich fahre morgen trotzdem dahin, weil ich dahinter gekommen bin das es drei varianten gibt.
1. die klage wird abgewiesen weil vorher schon ogne gericht eindeutig.
2. annerkennung durch den beklagten
3 verurteilt, fertig
wie beantragt man den die fahrkosten als beklagter mittelloser oder hat man keinen anspruch ?
danke |
|
| Nach oben |
|
 |
Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
|
Verfasst am: 09.11.06, 21:51 Titel: |
|
|
| anwa hat folgendes geschrieben:: | | ...ich ... |
... gehe ich recht in der Annahme, dass Sie meinen Hinweis und damit auch die Forenregeln für überflüssig erachten? |
|
| Nach oben |
|
 |
anwa Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.11.2006 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 09.11.06, 21:56 Titel: |
|
|
| Holzschuher hat folgendes geschrieben:: | | anwa hat folgendes geschrieben:: | | ...ich ... |
... gehe ich recht in der Annahme, dass Sie meinen Hinweis und damit auch die Forenregeln für überflüssig erachten? |
Nein selbstverständlich nicht, sorry. |
|
| Nach oben |
|
 |
|