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recht.de :: Thema anzeigen - Kann ich meine Rechtsschutzv. vor Ablauf der Frist kündigen?
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Kann ich meine Rechtsschutzv. vor Ablauf der Frist kündigen?

 
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anacaona
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 18:02    Titel: Kann ich meine Rechtsschutzv. vor Ablauf der Frist kündigen? Antworten mit Zitat

A hat eine Rechtsschutzversicherung, die A, da er seit letztem Monat Hartz4 bezieht, nichts mehr nützt. A kann schlicht und ergreifend den Beitrag von über 200 Euro ( mit Mietrecht) nicht mehr bezahlen. Nun hat A auch noch die Kündigungsfrist aber leider verpasst.

Gibt es so etwa wie eine außerordentliche Kündigung, wenn sich z. die Lebensumstände ( Arbeitslosigkeit, Hartz4 etc. ) radikal ändern? Gelten dann vielleicht andere Fristen, so dass A trotzdem noch raus kann?

- Forenregelrecht editiert by Ex -
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 20:55    Titel: Re: Kann ich meine Rechtsschutzv. vor Ablauf der Frist kündi Antworten mit Zitat

anacaona hat folgendes geschrieben::

Gibt es so etwa wie eine außerordentliche Kündigung, wenn sich z. die Lebensumstände ( Arbeitslosigkeit, Hartz4 etc. ) radikal ändern?


nein.

anacaona hat folgendes geschrieben::

Gelten dann vielleicht andere Fristen, so dass A trotzdem noch raus kann?



Auch nicht. Wer die Kündigungfrist verpennt hat, ist selber schuld.

Aber eines versteh ich nicht: wieso soll die Rechtsschutzversicherung einem Hartz-IV-Empfänger nichts nützen? Auch der kann möglicherweise Meinungverschiedenheiten mit seinem Vermieter, oder mit der Arbeitsagentur oder Sozialamt, oder mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, mit einem Einzelhändler...... haben.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

wie wäre es den vorsorglich zum nächst möglichen zeitpunkt zu kündigen? dann wird jedenfalls der nächste termin nicht verpasst, bei einer verlängerung geht es ja nur um ein jahr.
_________________
MfG,
Duisburger

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anacaona
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 08:12    Titel: Re: Kann ich meine Rechtsschutzv. vor Ablauf der Frist kündi Antworten mit Zitat

]
Mogli hat folgendes geschrieben::



Aber eines versteh ich nicht: wieso soll die Rechtsschutzversicherung einem Hartz-IV-Empfänger nichts nützen? Auch der kann möglicherweise Meinungverschiedenheiten mit seinem Vermieter, oder mit der Arbeitsagentur oder Sozialamt, oder mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, mit einem Einzelhändler...... haben.


Das ist eine einfache finanzielle Rechnung. Der Mieterverein verlangt 5 Euro pro Monat, ist also deutlich günstiger, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Rechtsberatung in Sachen Hartz 4/Arbeitsagetnur gibt es von verschiedenen Verbänden, die Beratung ist kostenlos oder aber für 10 Euro zu haben.

Das einzige, was für mich interessant wäre, ist ein Versicherungsschutz bei Honorarforderungen in freiberuflichen Arbeitsverhältnissen. Ich bekomme ja nicht durchweg Hartz4, sondern aber immer mal wieder auf Honorarbasis. Was wenn ich ein mir zustehendes Honorar nicht bekomme? Genau diese freiberuflichen Arbeitsverhältnisse werden durch eine Rechtsschutzversicherung NICHT abgedeckt.
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

MOOOment ammol... Smilie

In der RSV gibt es doch i.d.R. so etwas nett gemeintes wie die "Beitragsfreistellung" während der einer AL, jedoch längstens bis 5 Jahre...

Also sollte der A mal ganz genau seine Bedingungen durchlesen... Winken

Grüßle Dookie!
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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