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Verfasst am: 08.11.06, 18:02 Titel: Kann ich meine Rechtsschutzv. vor Ablauf der Frist kündigen?
A hat eine Rechtsschutzversicherung, die A, da er seit letztem Monat Hartz4 bezieht, nichts mehr nützt. A kann schlicht und ergreifend den Beitrag von über 200 Euro ( mit Mietrecht) nicht mehr bezahlen. Nun hat A auch noch die Kündigungsfrist aber leider verpasst.
Gibt es so etwa wie eine außerordentliche Kündigung, wenn sich z. die Lebensumstände ( Arbeitslosigkeit, Hartz4 etc. ) radikal ändern? Gelten dann vielleicht andere Fristen, so dass A trotzdem noch raus kann?
Verfasst am: 08.11.06, 20:55 Titel: Re: Kann ich meine Rechtsschutzv. vor Ablauf der Frist kündi
anacaona hat folgendes geschrieben::
Gibt es so etwa wie eine außerordentliche Kündigung, wenn sich z. die Lebensumstände ( Arbeitslosigkeit, Hartz4 etc. ) radikal ändern?
nein.
anacaona hat folgendes geschrieben::
Gelten dann vielleicht andere Fristen, so dass A trotzdem noch raus kann?
Auch nicht. Wer die Kündigungfrist verpennt hat, ist selber schuld.
Aber eines versteh ich nicht: wieso soll die Rechtsschutzversicherung einem Hartz-IV-Empfänger nichts nützen? Auch der kann möglicherweise Meinungverschiedenheiten mit seinem Vermieter, oder mit der Arbeitsagentur oder Sozialamt, oder mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, mit einem Einzelhändler...... haben. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
wie wäre es den vorsorglich zum nächst möglichen zeitpunkt zu kündigen? dann wird jedenfalls der nächste termin nicht verpasst, bei einer verlängerung geht es ja nur um ein jahr. _________________ MfG,
Duisburger
Verfasst am: 09.11.06, 08:12 Titel: Re: Kann ich meine Rechtsschutzv. vor Ablauf der Frist kündi
]
Mogli hat folgendes geschrieben::
Aber eines versteh ich nicht: wieso soll die Rechtsschutzversicherung einem Hartz-IV-Empfänger nichts nützen? Auch der kann möglicherweise Meinungverschiedenheiten mit seinem Vermieter, oder mit der Arbeitsagentur oder Sozialamt, oder mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, mit einem Einzelhändler...... haben.
Das ist eine einfache finanzielle Rechnung. Der Mieterverein verlangt 5 Euro pro Monat, ist also deutlich günstiger, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Rechtsberatung in Sachen Hartz 4/Arbeitsagetnur gibt es von verschiedenen Verbänden, die Beratung ist kostenlos oder aber für 10 Euro zu haben.
Das einzige, was für mich interessant wäre, ist ein Versicherungsschutz bei Honorarforderungen in freiberuflichen Arbeitsverhältnissen. Ich bekomme ja nicht durchweg Hartz4, sondern aber immer mal wieder auf Honorarbasis. Was wenn ich ein mir zustehendes Honorar nicht bekomme? Genau diese freiberuflichen Arbeitsverhältnisse werden durch eine Rechtsschutzversicherung NICHT abgedeckt.
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