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Steuerliche Behandlung v.pauschal verst.Fahrkostenzuschuss

 
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spock99
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Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 14:22    Titel: Steuerliche Behandlung v.pauschal verst.Fahrkostenzuschuss Antworten mit Zitat

Ein Arbeitgeber zahlt seinem Arbeitnehmer einen Fahrtkostenzuschuss für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Dieser Zuschuss wird vom AG pauschal versteuert.

Wie wird dieser Zuschuss im Rahmen der Einkommensteuererklärung behandelt?
Muss der AN den Zuschuss versteuern? Wird der Zuschuss in irgendeiner Weise von den zu berücksichtigenden Werbungskosten abgezogen?
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da dieser Zuschuss auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist und dem Finanzamt somit bekannt ist, müssen die entsprechenden Werbungskosten angegeben werden.

Dann hat es keine einkommensteuerliche Auswirkung.

Ansonsten müsste vom FA der Arbeitslohn um diesen Betrag erhöht werden, wer will das schon.


Gruß

der Petz
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spock99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Petz hat folgendes geschrieben::
Hallo,

da dieser Zuschuss auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist und dem Finanzamt somit bekannt ist, müssen die entsprechenden Werbungskosten angegeben werden.


Heißt das, dass dadurch ANs als Werbungskosten absetzbare Fahrtkosten um diesen Betrag reduziert werden?

Gruß
Andreas
][/quote]
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

So ist es.

Dem Arbeitnehmer sind ja für diesen Betrag keine Kosten entstanden, oder anders gesagt, diese Kosten hat er ja vom Arbeitgeber erstattet bekommen.

Dann kann man die mangels Aufwendungen nicht als Werbungskosten ansetzen.


Gruß

der Petz
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Heide
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 06:28    Titel: Antworten mit Zitat

Petz hat folgendes geschrieben::
So ist es.

Dem Arbeitnehmer sind ja für diesen Betrag keine Kosten entstanden, oder anders gesagt, diese Kosten hat er ja vom Arbeitgeber erstattet bekommen.

Dann kann man die mangels Aufwendungen nicht als Werbungskosten ansetzen.


Gruß

der Petz


aber, ( nur zur Klarstellung) wie schon in der ersten Antwort von Petz dargelegt.


erfasst am: 10.11.06, 18:55 Titel: Antworten mit Zitat
Hallo,

da dieser Zuschuss auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist und dem Finanzamt somit bekannt ist, müssen die entsprechenden Werbungskosten angegeben werden.

Dann hat es keine einkommensteuerliche Auswirkung.

_________________
Gruß
Heide
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