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Ein Arbeitgeber zahlt seinem Arbeitnehmer einen Fahrtkostenzuschuss für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Dieser Zuschuss wird vom AG pauschal versteuert.
Wie wird dieser Zuschuss im Rahmen der Einkommensteuererklärung behandelt?
Muss der AN den Zuschuss versteuern? Wird der Zuschuss in irgendeiner Weise von den zu berücksichtigenden Werbungskosten abgezogen?
da dieser Zuschuss auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist und dem Finanzamt somit bekannt ist, müssen die entsprechenden Werbungskosten angegeben werden.
Dann hat es keine einkommensteuerliche Auswirkung.
Ansonsten müsste vom FA der Arbeitslohn um diesen Betrag erhöht werden, wer will das schon.
da dieser Zuschuss auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist und dem Finanzamt somit bekannt ist, müssen die entsprechenden Werbungskosten angegeben werden.
Heißt das, dass dadurch ANs als Werbungskosten absetzbare Fahrtkosten um diesen Betrag reduziert werden?
Dem Arbeitnehmer sind ja für diesen Betrag keine Kosten entstanden, oder anders gesagt, diese Kosten hat er ja vom Arbeitgeber erstattet bekommen.
Dann kann man die mangels Aufwendungen nicht als Werbungskosten ansetzen.
Gruß
der Petz
aber, ( nur zur Klarstellung) wie schon in der ersten Antwort von Petz dargelegt.
erfasst am: 10.11.06, 18:55 Titel: Antworten mit Zitat
Hallo,
da dieser Zuschuss auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist und dem Finanzamt somit bekannt ist, müssen die entsprechenden Werbungskosten angegeben werden.
Dann hat es keine einkommensteuerliche Auswirkung. _________________ Gruß
Heide
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