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recht.de :: Thema anzeigen - Forderungen der Bank nach 5 Jahren des Schweigens!
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Forderungen der Bank nach 5 Jahren des Schweigens!

 
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weisshamburg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.11.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 18:48    Titel: Forderungen der Bank nach 5 Jahren des Schweigens! Antworten mit Zitat

Hallo, A hat einen Brief einer sogenannten Kreditverwaltung erhalten, die eine Forderung über knapp 3.000 Euro einer Bank einziehen möchten, bei der A seit knapp 5 Jahren keinerlei Kontakte oder konten hat.

Bei dieser Bank wurde im Jahre 96 ein Darlehen aufgenommen, von der ehemaligen von A sowie A selbst

Im Jahre 2002 (Januar) haben A und seine jetzige Frau, da die Exfreundin von A inzwischen verstorben ist, den Kredit durch einen anderen Kredit ablösen lassen.

A hat damals der neuen Kreditgebenden Bank eine Vollmacht erteilt, dass diese den bestehenden Kredit ablösen möge. Dies wurde von Ihr auch bestätigt und als erledigt mitgeteilt.

A hat bis heute nichts mehr von der 1. Bank gehört!

Was kann A nun tuen, bzw. was kann auf A noch zukommen?
- Wie lange muss A als Privatperson Bankunterlagen aufheben
- Wie lange kann eine Bank Forderungen eintreiben, obwohl über 5 Jahre keinerlei Schriftverkehr stattfand (Zahlungserinnerungen etc)
- Lt. der 2. Kreditgebenden Bank scheint dieses Darlehen auch nicht in der Schufa zu stehen.


Danke


Zuletzt bearbeitet von weisshamburg am 12.11.06, 15:14, insgesamt 3-mal bearbeitet
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H4M
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Forderung nicht tituliert ist, könnte die sogar schon verjährt sein?
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weisshamburg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.11.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte ein Titel gegen uns erwirkt worden sein, hätten wir doch davon in Kenntnis gesetzt werden müssen oder?! Dies ist nicht der Fall
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H4M
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 11.11.06, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

weisshamburg hat folgendes geschrieben::
Sollte ein Titel gegen uns erwirkt worden sein, hätten wir doch davon in Kenntnis gesetzt werden müssen oder?! Dies ist nicht der Fall

Klar, dann hätte ein Mahnbescheid und einige Wochen danach ein Vollstreckungsbescheid kommen müssen.
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weisshamburg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.11.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 12.11.06, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

Beides ist hier nicht angekommen. Kann die angebliche Forderung nun verjährt sein?!
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 12.11.06, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

HAllo,

bitte gemäß den Forenregeln mit der EDIT-Funktion umformulieren:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3619
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 09:34    Titel: Re: Forderungen der Bank nach 5 Jahren des Schweigens! Antworten mit Zitat

weisshamburg hat folgendes geschrieben::

A hat damals der neuen Kreditgebenden Bank eine Vollmacht erteilt, dass diese den bestehenden Kredit ablösen möge. Dies wurde von Ihr auch bestätigt und als erledigt mitgeteilt.


Gibts die Erledigt- Bestätigung noch? Dann Kopie an diese Kreditverwaltung und fertig. Ansonsten erstmal kurzes Schreiben dorthin, das der Kredit in 2002 abgelöst wurde.

Tschau
Majo
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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