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Verfasst am: 10.11.06, 18:48 Titel: Forderungen der Bank nach 5 Jahren des Schweigens!
Hallo, A hat einen Brief einer sogenannten Kreditverwaltung erhalten, die eine Forderung über knapp 3.000 Euro einer Bank einziehen möchten, bei der A seit knapp 5 Jahren keinerlei Kontakte oder konten hat.
Bei dieser Bank wurde im Jahre 96 ein Darlehen aufgenommen, von der ehemaligen von A sowie A selbst
Im Jahre 2002 (Januar) haben A und seine jetzige Frau, da die Exfreundin von A inzwischen verstorben ist, den Kredit durch einen anderen Kredit ablösen lassen.
A hat damals der neuen Kreditgebenden Bank eine Vollmacht erteilt, dass diese den bestehenden Kredit ablösen möge. Dies wurde von Ihr auch bestätigt und als erledigt mitgeteilt.
A hat bis heute nichts mehr von der 1. Bank gehört!
Was kann A nun tuen, bzw. was kann auf A noch zukommen?
- Wie lange muss A als Privatperson Bankunterlagen aufheben
- Wie lange kann eine Bank Forderungen eintreiben, obwohl über 5 Jahre keinerlei Schriftverkehr stattfand (Zahlungserinnerungen etc)
- Lt. der 2. Kreditgebenden Bank scheint dieses Darlehen auch nicht in der Schufa zu stehen.
Danke
Zuletzt bearbeitet von weisshamburg am 12.11.06, 15:14, insgesamt 3-mal bearbeitet
Verfasst am: 13.11.06, 09:34 Titel: Re: Forderungen der Bank nach 5 Jahren des Schweigens!
weisshamburg hat folgendes geschrieben::
A hat damals der neuen Kreditgebenden Bank eine Vollmacht erteilt, dass diese den bestehenden Kredit ablösen möge. Dies wurde von Ihr auch bestätigt und als erledigt mitgeteilt.
Gibts die Erledigt- Bestätigung noch? Dann Kopie an diese Kreditverwaltung und fertig. Ansonsten erstmal kurzes Schreiben dorthin, das der Kredit in 2002 abgelöst wurde.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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