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kein Freibetrag auf Bausparvertrag?

 
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tobias241080
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 13.11.06, 21:45    Titel: kein Freibetrag auf Bausparvertrag? Antworten mit Zitat

Hallo,

habe gelesen, dass man bei einem Bausparvertrag auf den Freistellungsauftrag
verzichten sollte, um sich jedes Jahr beim Steuerausgleich den Abschlag wiederzuholen.

Stimmt dass, und ist es wirklich sinnvoll?
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Joerg_65
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 06:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, das verstehe ich nicht wirklich.

Wenn Du einen entsprechenden Freistellungsauftrag stellen kannst dann werden keine Abzüge bei den Zinszahlungen vorgenommen ( die beim BS-Vertrag ja sowieso schon meist sehr niedrig sind ). Außerdem stellt man dem Fiamt dann einen Kredit zur Verfügung bis zur Rückzahlung u. bei den Bewertungspunkten im BS-Vertrag geht es auch ein bischen langsamer.

Gruß

Jörg
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich seh auch nur Nachteile für den Bausparer. Steht da auch geschrieben, welchen Vorteil man dadurch haben erreichen kann? Dann könnte man das nochmal detailierter betrachten.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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ManatWork
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2006
Beiträge: 42
Wohnort: Reichenbach

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, finde ich auch seltsam.

Ich kann mir 2 Gründe vorstellen:

1. Von Bausparverträgen die Wohnungsbauprämienberechtigt sind wird keine Zinsabschlagsteuer an das Finanzamt abgeführt. (ZInsen sind dennoch einkommensteuerpflichtig)

2. Bei einer Guthabenverzinsung von 1% wird keine ZAST fällig.

Vielleicht in diesem Zusammenhang.

Gruß
Micha
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Joerg_65
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 06:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

noch einmal meine Meinung zum Thema:

- AUch bei 1 % Zinsen wird m.E. ZAST fällig wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt.

- Wenn Wobauprämie möglich ist, dann muß man das extra beantragen ( i.d.R. muß man dann eine Kopie vom Steuerbescheid beifügen u. das dann an die BS-Kasse senden ).

ALso ich sehe da absolut nur Nachteile und Arbeit ... in der Steuererklärung muß man dann ja alle einzelnen Belege auch noch beibringen

Viele Grüße

Jörg

PS: Ansonsten mal mit seinem Berater bei der Bank sprechen ... da bekommt man sicher eine kompetente Info
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