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Verfasst am: 13.11.06, 21:45 Titel: kein Freibetrag auf Bausparvertrag?
Hallo,
habe gelesen, dass man bei einem Bausparvertrag auf den Freistellungsauftrag
verzichten sollte, um sich jedes Jahr beim Steuerausgleich den Abschlag wiederzuholen.
Wenn Du einen entsprechenden Freistellungsauftrag stellen kannst dann werden keine Abzüge bei den Zinszahlungen vorgenommen ( die beim BS-Vertrag ja sowieso schon meist sehr niedrig sind ). Außerdem stellt man dem Fiamt dann einen Kredit zur Verfügung bis zur Rückzahlung u. bei den Bewertungspunkten im BS-Vertrag geht es auch ein bischen langsamer.
Ich seh auch nur Nachteile für den Bausparer. Steht da auch geschrieben, welchen Vorteil man dadurch haben erreichen kann? Dann könnte man das nochmal detailierter betrachten.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
1. Von Bausparverträgen die Wohnungsbauprämienberechtigt sind wird keine Zinsabschlagsteuer an das Finanzamt abgeführt. (ZInsen sind dennoch einkommensteuerpflichtig)
2. Bei einer Guthabenverzinsung von 1% wird keine ZAST fällig.
- AUch bei 1 % Zinsen wird m.E. ZAST fällig wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt.
- Wenn Wobauprämie möglich ist, dann muß man das extra beantragen ( i.d.R. muß man dann eine Kopie vom Steuerbescheid beifügen u. das dann an die BS-Kasse senden ).
ALso ich sehe da absolut nur Nachteile und Arbeit ... in der Steuererklärung muß man dann ja alle einzelnen Belege auch noch beibringen
Viele Grüße
Jörg
PS: Ansonsten mal mit seinem Berater bei der Bank sprechen ... da bekommt man sicher eine kompetente Info
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